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Nach der Schlägerei das Messer

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Vor der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes musste sich am Montag ein Mann verantworten, dem versuchten Totschlag vorgeworfen wird. In erster Instanz war er zu zwei Jahre Haft, davon 18 Monaten auf Bewährung, verurteilt worden.

Die Fakten gehen auf den Vorabend der Pilgerfahrt zur heiligen Fatima nach Wiltz des Jahres 2011 zurück. Die Polizei wurde zu einer Schlägerei gerufen. Vor Ort konnte aber niemand ausfindig gemacht werden, allerdings wurden beide Streithähne in Ulflingen vorgefunden. Beim eigentlichen Streit hatte das spätere Opfer versucht, den Haupttäter zu beruhigen. Dieser habe sich aber ziemlich wild befreien wollen, wobei er dem Mann ein Messer in den Rücken stach und ihn dabei schwer an der Wirbelsäule verletzte. Das Messer warf er später weg.

Das Opfer erklärte in erster Instanz sei von seinem Cousin zum Fatima-Fest eingeladen worden. Dort sei es zum Streit mit anderen Männern gekommen, die er nicht kannte. Er wollte laut seinen Aussagen den Streit schlichten, sei aber vom Angeklagten zu Boden geworfen und dabei am Rücken verletzt worden, ohne das Messer bemerkt zu haben. Der Angeklagte, der noch in erster Instanz ohne Rechtsanwalt vor den Richtern stand, gab zu, dass er diese Tat begangen hatte. Die Tatwaffe war ein Springmesser, dessen Klinge per Knopfdruck herausspringt. Er gab an, dass die Streitursache überhöhter Alkoholkonsum und Gespräche über die Arbeit gewesen seien.

Konnte nicht mehr atmen

Als der Mann ihn von hinten festgehalten habe, sei er in Panik geraten, weil er nicht mehr richtig atmen konnte. Auch in zweiter Instanz gab der Beschuldigte an, er sei nicht mehr er selbst gewesen und er habe sich nur befreien wollen. Der Angeklagte hat Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt. Er wurde zu zwei Jahren Haft davon 18 Monate auf Bewährung verurteilt. Sowohl mit der Gefängnisstrafe als auch mit der Entschädigung für das Opfer gab der Beschuldigte sich nicht zufrieden. Vor den Richtern der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes gab er an, die Strafen seien zu hoch.

Vor dem Appellationshof trat der Mann diesmal mit einem Verteidiger auf. Dieser erklärte, dass sein Mandant aus Notwehr handelte, deshalb sei die Strafe aus erster Instanz zu hoch. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Das Urteil wird am 10. Juli ergehen.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)