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Mildernde Umstände gefordert

Mildernde Umstände gefordert
(dpa-Archiv)

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LUXEMBURG - Am Montag fand der Prozess gegen Michel A. statt. Dem Angeklagten wird versuchter, vorsätzlicher Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Aufgrund mildernder Umstände sollte die Haftstrafe geringer ausfallen, so die Verteidigung.

Die mit einem Teppichmesser verübte Tat, die dem damals 18-Jährigen vorgeworfen wird, ereignete sich am 21. August 2010 in der Düdelinger Wohnung der Opfer Jean-Marc M. und dessen Sohn Mike M. Beim Vorfall wurde auch die Mutter Antoinette T. verletzt, was zusätzlich den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllte. Am Montag wurde seinen Fall vor dem Berufungsgericht verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert. Schliesslich war der Angeklagte in erster Instanz zu 13 Jahre Haft, davon fünf auf Bewährung, verurteilt worden. Der Angeklagte bestritt am Montag die Fakten nicht, die in erster Instanz gegen ihn zurückbehalten wurden. Als Inhaftierter findet er lediglich, dass das Strafmass zu lang ausgefallen ist.

Er bereue seine Tat und möchte so schnell wie möglich wieder in den Arbeitskreislauf eingebunden werden.

Keine Entschuldigung

Die Nebenklägerin sagte, der Täter habe sich bisher nicht bei den Opfern entschuldigt. Nur in der öffentlichen Verhandlung habe er Reue gezeigt, hieß es. Sie forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Es war dann Me Stroesser, der ebenfalls die Fakten bestätigte und den Opfern sein Mitgefühl aussprach.

Sicher habe sein Klient die Opfer in Gefahr gebracht, er war in einer Beziehungskrise und wütend. Außerdem hatte er ein Teppichmesser dabei, das er auch gebraucht hatte. Doch wenn man ihn heute fragen würde, so würde er die beiden nicht töten wollen, erklärte der Anwalt. Der Verteidiger gab zu Bedenken, dass ein zufällig mitgeführter Cutter mit einer relativ kleinen Klinge nur bedingt als Mordinstrument zu betrachten sei.

Mildernde Umstände

Me Stroesser ging dann auf die schwierige Jugend seines Mandanten ein, der nicht gerade in einer geborgenen familiären Umgebung aufwuchs und schon sehr jung die staatlichen Haftanstalten kennenlernte. Er appellierte denn auch an die menschliche Einsicht der Berufungsrichter, die Strafe seines Mandanten dementsprechend zu reduzieren.

Generalstaatsanwalt John Petry sprach jedoch von einer Attacke im richtigen Sinn des Wortes. Der Angeklagte habe sich mit Komplizen und einem Cutter im Gepäck zu dem Opfer, das er für einen Nebenbuhler bei seiner Freundin hielt, und dessen Vater, begeben und habe auf sie eingeschlagen.

Geringere Haftstrafe

Dass nicht mehr geschah, ist ein glücklicher Zufall, so John Petry weiter. Der Angeklagte habe zu keiner Zeit seine durchwegs gewalttätige Aktion unterbrochen, außer als er die Mutter Antoinette T. angriff.

Wegen des jungen Alters und seiner geringen Vorstrafen sowie im Interesse einer Resozialisierung wollte der Generalstaatsanwalt sich aber nicht einer Reduzierung der Strafe auf, zum Beispiel 10 Jahre, widersetzen. Das Urteil wird am 11. Juli ergehen.