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Mehr Lohn für 52.000 Beschäftigte

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Die Parlamentarier schlüpften am Dienstag in das Gewand des Weihnachtsmannes. Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2013 um 1,5 Prozent steigen.

Von 1846,51 auf 1874,19 Euro monatlich (+1,5 Prozent) wird der soziale Mindestlohn für unqualifizierte Beschäftigte zu Jahresbeginn steigen. Damit wird dieses minimale Arbeitsentgelt an die Lohnentwicklung der Jahre 2010 und 2011 angepasst. Von Gesetzeswegen muss die Regierung jedes zweite Jahr das Parlament über die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und der Einkommen informieren und, falls erfordert, einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Mindestlohn anpasst. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, der mit 2.400,46 Euro 20 Prozent über dem sozialen Mindestlohn liegt. Er wird auf 2.249,03 Euro brutto ansteigen. Der minimale Bruttostundenlohn beträgt ab 1. Januar 10,83 bzw. 13 Euro.

Die neue Bestimmung betrifft 15,1 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Privatsektor. Das waren im März dieses Jahres 42.671 Personen. Rechnet man noch Teilzeitarbeiter hinzu steigt die Zahl der Niedrigstverdiener in Luxemburg auf 52.074 Personen oder 15,7 Prozent der Erwerbstätigen im Privatsektor an. Den Mindestlohn verdienen vor allem berufstätige Frauen. So waren im März 2012 19,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen Mindestlohnbezieherinnen. Bei den Männern lag dieser Anteil bei 13,4 Prozent.

Ein Drittel der Mindestlohnverdiener leben in Esch

Die meisten Mindestlohnverdiener leben in Luxemburg, 59,4 Prozent. Das Gros wiederum wohnt im Kanton Esch/Alzette. Dort wurden 2012 10.643 Personen (33,7 Prozent) mit dem Mindestlohn gezählt. Im Kanton Luxemburg waren es hingegen 6.963. Die geringsten Mindestlohnbezieher zählt der Kanton Vianden mit 248 Personen. Verbreitet sind Mindestlöhne insbesondere im Hotel- und Gaststättenwesen, wo 51,3 Prozent der Beschäftigten den Minimallohn beziehen.

Gegen die Anpassung des Mindestlohns um 1,5 Prozent haben sich die Handwerkskammer und die Handelskammer ausgesprochen. Das allgemeine wirtschaftliche Umfeld spreche gegen eine Anhebung des Mindestlohns, heißt in ihrem Gutachten zum Gesetzesentwurf. Weder die Wachtumsperspektiven, noch die Entwicklung der Produktivität in den Luxemburger Unternehmen würden derlei Anstieg rechtfertigen. Ein höherer Mindestlohn ohne ausreichenden Produktivitätszuwachs würde bestehende Arbeitsplätze vernichten und die Schaffung neuer verhindern.

Für die Anpassung hat sich hingegen die Berufskammer der Beschäftigten (CSL) ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach sollte jedoch nicht nur der Mindestlohn sondern auch das Garantierte Mindesteinkommen (RMG) und der Lohn für schwer behinderte Personen angepasst werden.