Wer in Luxemburg arbeitet, in Deutschland wohnt und seinen Dienstwagen auch zu Privatzwecken benutzt, muss einer neuen Regelung in Deutschland zufolge die deutsche Mehrwertsteuer auf den Wagen zahlen. Darüber hat sich nun KPMG Luxembourg bei der EU-Kommission beschwert, so Le Quotidien am Dienstag.
Die Nutzung des Firmenwagens zu Privatzwecken sei als entgeltliche Leistung des Unternehmens gegenüber seinem Mitarbeiter zu bewerten. Bei privater Nutzung am Heimatort des Nutznießers müssten Steuern gezahlt werden, so der deutsche Fiskus.
Doppelbesteuerung
KPMG, das in seiner Klage von anderen Firmen unterstützt wird, sieht darin eine Benachteiligung seiner Mitarbeiter, die in Deutschland wohnen. Tatsächlich zahlen die Beschäftigten bereits in Luxemburg Steuern für die Nutzung des Firmenwagens zu Privatzwecken, da dies als Naturalleistung seitens des Unternehmens und damit als Teil des Gehalts betrachtet wird. Hinzu kommt, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer bereits in Luxemburg berücksichtigen, zitiert Le Quotidien eine KPMG-Sprecherin. Das alles käme einer zweifachen Besteuerung gleich.
Von der EU-Kommission erwartet sich KPMG Klarheit in dieser Frage. Ein ähnlicher Fall mit Belgien wurde bereits geregelt. Der sieht vor, dass in Belgien lebende Personen ihren Luxemburger Firmenwagen in Belgien nutzen können, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich in Luxemburg beschäftigt sind.
KPMG beschäftigt in Luxemburg mehr als 1000 Personen.
Zu Demaart
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