Der Geheimdienst soll in der Vergangenheit Daten über Personen in Luxemburg gesammelt haben, die in vermeintlicher Beziehung zum damaligen Sowjetblock gestanden haben sollen. Das hatte der Ex-Geheimdienstchef Marco Mille in einem Gespräch mit Premierminister Jean-Claude Juncker gesagt.
Der Luxemburger Menschenrechtskommission (CCDH) zufolge sollte den Betroffenen Einsicht in die Akten genehmigt werden. Der SREL dürfe keineswegs die Akten einfach vernichten, wie im Gespräch Mille-Juncker angedeutet wurde. Die Kommission ruft die Regierung zu größter Transparenz auf, insbesondere gegenüber dem Parlament.
Privatleben muss geschützt werden
Gleichzeitig streitet die CCDH dem Staat das Recht der Datensammlung nicht ab. Dabei verweist die Kommission auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Der räumt den Staaten das Recht ein, aus Gründen nationaler Sicherheit per Gesetz Daten über Personen zu sammeln und zu wahren. Es sei ausserdem zulässig, dass die Behörden diese Informationen nutzen, um Kandidaten auf wichtige Ämter zu prüfen. Die Staaten müssten jedoch einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um Missbrauch zu verhindern und insbesondere Artikel 8 der Menschenrechtskonvention zu wahren. Darin wird das Recht eines jeden auf Achtung des Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seiner Korrespondenz garantiert.
Der Begriff Privatleben beinhaltet laut CCDH auch die Telefonkommunikationen. Abhöraktionen stellten einen schwerwiegenden Angriff auf den Schutz des Privatlebens dar. Sie müssten gesetzlich streng geregelt sein. Es sei schockierend, dass der Geheimdienst und die Polizei die in Luxemburg anzuwendenden legalen Prozeduren, nicht immer eingehalten haben.
Zu Demaart
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