In Luxemburg geht der Patient zur Apotheke oder bekommt seine Arznei im Krankenhaus. Er kann ein rezeptpflichtiges Medikament wohl bei Versandapotheken kaufen, zurückerstattet werden die Ausgaben jedoch nicht. Das geht aus der Antwort von Sozialminister Mars di Bartolomeo auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Deputieren Jean Colombera hervor.
Diese Einschränkung des freien Warenverkehrs verstößt nicht gegen die europäischen Gesetze. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2003 sehe Ausnahmen für Arzneimittel vor, deren Einnahme eine ärztliche Beratung voraussetzt. Die Aushändigung von Arzneien von anderen Stellen als Apotheken oder Krankenhäuser sei laut aktueller Gesetzeslage verboten, so di Bartolomeo.
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