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«Keine illegalen Staatshilfen»

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Die EU-Kommission ermittelt unter anderem gegen Luxemburg wegen vermuteter Steuervorteile zugunsten des Unternehmen Fiat Finance and Trade. Luxemburgs Finanzministerium weist die Vorwürfe zurück.

Die nationalen Behörden dürfen keine Maßnahmen treffen, die es einzelnen Unternehmen erlauben, weniger Steuern zu zahlen, als sie eigentlich müssten, wenn das normale, nicht diskriminatorische Regime angewandt würde, so EU-Kommissar Joaquin Almunia am Mittwoch. Doch genau derart Spezialbehandlung einzelner Unternehmen bezichtigt die EU-Kommission Luxemburg, Irland und die Niederlande. Nun hat die Kommission Ermittlungen eingeleitet.

Konkret geht es um Vorwürfe wegen angeblicher Sonderbehandlungen von drei Konzernen: der US-Elektronik-Konzern Apple in Irland, die Finanzierungstochter des italienischen Autoproduzenten Fiat Finance and Trade in Luxemburg und die US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden. Die EU-Kommission vermutet, dass die Unternehmen beträchtliche Steuervergünstigungen erhalten hätten und vom Staat begünstigt worden seien. Dies wäre ein Verstoß gegen europäisches Recht, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Beim Tax-Ruling sagt die jeweilige Steuerbehörde eines Landes einem Unternehmen im Voraus, wie es besteuert wird und was es für seine Tätigkeit an Steuern abliefern muss.

Konzerne: Keine Spezialbehandlung

Die implizierten Konzerne weisen jeglichen Vorwurf einer Spezialbehandlung zurück. Man werde wie viele andere Firmen in Irland behandelt, sagt Apple. Auch die in Luxemburg beheimatete Fiat Finance verneint jede Form von Begünstigung durch die Steuerbehörden des Landes. Das Ruling habe nichts mit steuerlichen Ausnahmen zu tun, so das Unternehmen laut italienischen Medien. Man habe keine Spezialbehandlung seitens Luxemburgs genossen.

Luxemburgs Regierung hat die Vorwürfe einer Vorteilsgewährung bisher zurückgewiesen. Man werde bei den eingeleiteten Ermittlungen mit der EU-Kommission zusammenarbeiten, heißt es seitens des Finanzministerium am Freitag. Die Kommission erkenne das Recht des Landes und seiner Steuerbehörden an, auf Wunsch der Steuerzahler eine Vorausentscheidung zu treffen. Dennoch schließe sie nicht aus, dass einzelne Maßnahmen als Staatshilfe betrachtet werden könnten, fasst das Ministerium das Ansinnen der Kommission zusammen.

Bereits zuvor hatte die EU-Kommission Luxemburg aufgerufen, Informationen über einzelne Tax-Ruling-Vereinbarungen rauszurücken Die Regierung hatte gegen diese Aufforderungen Einspruch erhoben.