Nägel mit Köpfen machen wollte die Regierung, als sie Mitte Oktober ihren Zukunftspak vorlegte. Denn sie begnügte sich nicht nur damit, ihre 258 Maßnahmen anzukündigen. Sie legte gleichzeitig einen umfangreichen Gesetzentwurf vor, der die Abänderungen etlicher Gesetze vorsieht. Doch dieser Jumbo-Entwurf behagt dem Staatsrat nicht. Er spricht von einem Gesetz, das man normalerweise der Kategorie Sammelsurium- oder Mosaik-Gesetz zuordnen würde. Ob die Regierung mit diesem Text das angestrebte Ziel „größerer Lesbarkeit“ erreicht, bezweifelt man.
Etliche Einsprüche erhebt der Staatsrat denn auch in seinem über vierzig Seiten starken, am Dienstag veröffentlichten Gutachten, das vorerst nur einen Teil der Maßnahmen erfasst. Der Zukunftspak sieht die Einführung neuer Abgaben und Taxen vor. Doch eben daran stößt sich die Hohe Körperschaft. Sie spricht von ungenauen Formulierungen, davon, dass bei der Festsetzung der Gebühren keine klare Linie zu erkennen sei, dass ähnliche Leistungen nicht mit unterschiedlichen Gebühren belegt werden können.
Staatsfonds: Was geschieht mit dem Geld?
Schmerzen dürfte vor allem die Kritik an der Ausgestaltung des geplanten Staatsfonds, einer Art Sparbuch, das die Regierung für die kommenden Generationen anlegen will. Es soll aus Mehrwertsteuereinnahmen gespeist werden. Jährlich 50 Millionen Euro, hatte Finanzminister Pierre Gramegna am 15. Oktober gesagt. Das Guthaben würde über die kommenden 20 Jahre unberührt bleiben. In Zeiten negativer Budgetsalden würde derlei Fondsspeisung zu einer Verschärfung des staatlichen Defizits führen, warnt der Staatsrat. Lukrativ wäre die Operation nur, wenn die Einnahmen aus den angelegten Fondsmittel die Zinslast durch eine Neuverschuldung übersteigen würden.
In Frage stellt der Staatsrat auch die rechtliche Form des Fonds. So soll laut Regierungsvorstellungen eine öffentlich-rechtliche Einrichtung geschaffen werden. Das bedeutet eine komplexe Verwaltungsstruktur, bemängelt der Rat. Ob da nicht leichtere Strukturen möglich wären? Unklar ist auch, was mit den angesparten Mitteln geschehen soll. Was bedeutet die Formulierung, dass der Fonds „zum Wohlstand der zukünftigen Generationen“ beitragen soll.
Am Parlament vorbei
Der Staatsrat stört sich daran, dass zukünftige Regierungen am Parlament vorbei jährlich 50 Millionen Euro abzweigen können, um sie dem Fonds zuzuführen. Das widerspreche der Verfassung. Besser wäre, diese Einspeisung durch Budgetkredite, die jährlich vom Parlament bewilligt werden, abzusichern. Sorgen bereitet auch die schwerfällige Verwaltungsstruktur, die ein Direktionskomitee und einen Investitionsausschuss vorsieht. Teuer, heißt es beim Staatsrat, der auch die Regeln bemängelt, wie die Höhe der Präsenzgelder festgelegt werden sollen.
Unverständlich bleibt die Immobilienpolitik der Regierung. So soll das Gebäude auf Kalchesbreck, Zentrale der großherzogliche Polizei in Staatsbesitz übergehen. Andererseits will derselbe ein Gelände in Hollerich veräußern. Warum der Staat das Gelände nicht selbst verwenden wolle, fragt sich die Staatsräte. Doch das ist nur eine Randbemerkung. Schwerer wiegt der Vorwurf, dass sowohl für Erwerb als auch für Veräußerung von Staatsvermögen Sondergesetze notwendig sind.
Kassieren will der Staat in Zukunft auch bei der Anerkennung ausländischer Diplome. Gerechtfertigt wäre derlei Abgabe, wenn dieser Schritt zusätzliche Ausgaben erfordern würde, so der Staatsrat. Andernfalls man von Diskriminierung reden muss.
Geld für inexistente Kasse
Einsprüche legt der Staatsrat jedoch auch im Gesetzentwurf zum eigentlichen Staatshaushalt 2015 ein. Darin ist u.a. die umstrittene 0,5 Prozent-Abgabe vorgesehen. Nur, sagt der Staatsrat, die Abgabe soll eine sogenannte Zukunftskasse speisen, die noch überhaupt nicht besteht. Das geht nicht. Ähnlich argumentiert der Staatsrat beim geplanten Fonds zur Reform der Notdienste. Der soll durch einen Teil der Mehreinnahmen gespeist werden, die aus der Mehrwertsteuererhöhung entstehen. Diese zusätzlichen Mittel stünden eigentlich den Kommunen zu. Mittel könnten nicht per Gesetz einem Fonds vorbehalten sein, der noch nicht gebildet wurde.
Bis zum 16. Dezember bleibt der Regierung, um auf die Einwürfe des Staatsrat zu reagieren. An diesem Tag beginnt die Parlamentsdebatte. Bereits am 18. Dezember findet die Abstimmung statt.
Zu Demaart
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