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ITM will genauer hinschauen

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LUXEMBURG - Wird den Beschäftigten von Lux-Airport der gewünschte Urlaub verweigert? Eine Klage bei der Gewerbeinspektion bestätigt, dass etliche Urlaubsanträge von Mitarbeitern abgelehnt wurden.

Schwerwiegende Vorwürfe hatte die Personalvertretung von Lux-Airport Mitte August gegen die Firmenleitung erhoben. Da würde Sicherheitsagenten am Flughafen systematisch der Urlaub verweigert; die Firma verstoße gegen das Arbeitsrecht; es fehle an Personal insbesondere bei den Sicherheitskontrollen. Rund 40 Prozent der Anträge würden abgelehnt.

Die Vorwürfe werden nun von der Gewerbeinspektion (ITM), die von der Personalvertretung und vom OGBL mit dem Fall befasst worden war, bestätigt. Eine Kontrolle vor Ort hat ergeben, dass zwischen Januar und August 2013 16,68 Prozent der Anträge (351) von der Firmenleitung abgelehnt wurden, so die Gewerbeinspektion in ihrem Bericht. Das sei weit unter den 40 Prozent, die von der Gewerkschaft angeführt wurden, sagte uns ein Vertreter der Direktion, der nicht genannt werden wollte. Dass Urlaubsanträge abgelehnt werden, führt er darauf zurück, dass der Betrieb eines Flughafens nun mal saisonalen Schwankungen unterliege. Auch habe man es mit einer hohen Abwesenheitsquote zu tun, so der Firmenvertreter, dem eigenen Aussagen zufolge der Bericht der ITM am Dienstag noch nicht vorlag.

Dem OGBL zufolge fehlen bis zu 35 Personen, um eine reibungslose Arbeitsorganisation zu gewährleisten. Es stünden Neueinstellungen an, heißt es seitens Lux-Airport. Dass auf Zulieferbetriebe zurückgegriffen werde, sei nichts Außergewöhnliches. Das sei von Anfang an so vorgesehen worden. Der OGBL bemängelt, dass am Flughafen bei den Sicherheitskontrollen die Dienste privater Sicherheitsfirmen in Anspruch genommen werden müssten.

Verstoß gegen Arbeitsrecht

In ihrem Bericht wirft die Gewerbeinspektion dem Unternehmen vor, gegen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches verstoßen zu haben, wonach der Jahresurlaub im Laufe des Jahres und ausnahmsweise bis Ende März des folgenden Jahres gewährt werden muss. Die geschuldeten Urlaubstage seien nicht gestrichen worden, betont hierzu der Firmensprecher.

Die ITM will das Unternehmen nun strenger im Auge behalten. Alle in den kommenden vier Monaten abgelehnten Urlaubsanträge sollen begründet der ITM vorgelegt werden.