Dienstag20. Januar 2026

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Im Dienstwagen in den Urlaub

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Darf ein Regierungsmitglied den Dienstwagen für private Zwecke benutzen? Nichts verbietet ihm das, heißt es im Verhaltenskodex für Minister und Staatssekretäre.

Die Frage warf am Freitag der ADR-Abgeordnete Gast Gibéryen auf, der sich dabei auf Informationen aus einem von ihm nicht näher bezeichneten „Zeitungsartikel“ berief. Diesem Beitrag zufolge sei die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Francine Closener (LSAP) mit dem Dienstwagen in den Urlaub gefahren, habe den Tank auf Staatskosten gefüllt und sich sogar eine CD-Nummer an den Wagen anbringen lassen. Ob das denn zutreffe und ob sie denn sowas dürfe, wollte Gibéryen vom Staatsminister wissen.

Eine Antwort konnte Premier Xavier Bettel bisher nicht nachreichen. Stattdessen wies Francine Closener selbst auf RTL jeglichen Vorwurf zurück. Sie habe alles genau geprüft, was ihr denn so alles erlaubt sei. Der vor wenigen Monaten von der alten Regierung verabschiedete Deontologiekodex sehe ausdrücklich vor, dass Regierungsmitglieder der Dienstwagen auch zu Privatzwecken benutzen dürfen. Tatsächlich sieht der Kodex in Absatz 6.2. vor: „Les voitures mises à disposition des membres du Gouvernement sont des voitures de fonction et peuvent être utilisées à des fins privées tant au Luxembourg qu’à l’étranger.“

CD-Nummern nicht erbeten

Betankt habe sie den Wagen vor der Urlaubsfahrt auf eigene Kosten, so Closener weiter. Und das Kennzeichnen „Corps diplomatique“ habe nicht sie erbeten. Der Wagen sei mit derlei Nummern versehen gewesen, als sie den Wagen bekam.

Den Verhaltenskodex für Minister hatte die Schwarzrote Koalition im März vergangenen Jahres angenommen.
Sollte Bettel auf die Fragen von Gibéryen antworten, dass im Verhalten der Staatssekretärin nichts Illegales feststellen zu sei, muss er sich noch der Frage stellen, ob er denn nicht der Ansicht sei, dass der Minister den Dienstwagen nur für seine Dienstreisen einsetzen sollte. Schließlich will die Regierung sparen.