«Es tut mir leid. Und ich gebe alles zu. Ich würde es rückgängig machen, wenn ich könnte. Ich entschuldige mich des Weiteren bei allen Familienmitgliedern der Opfer. Ich werde bis zum Ende meines Lebens das schlechte Gewissen nicht loswerden», mit diesen Worten ist der Beschuldigte am Mittwoch vor den Präsidenten der Kriminalkammer, Prosper Klein. Dem mutmaßlichen 30-jährigen Täter wird vorgeworfen, in Flaxweiler im Juli 2010 zwei Frauen und einen Mann kaltblütig erstochen zu haben. Nach seiner Tat flüchtete er zunächst, kehrte aber wenig später wieder zum Tatort zurück.
Er habe nicht sehr oft zur Flasche gegriffen, sondern nur, wenn er versuchte, die unangenehmen Seiten seines Lebens zu vergessen, beteuerte der Beschuldigte. Im Jahr 2007 hatte er bereits in Estland einen Polizisten angegriffen und danach erst war ihm, laut eigenen Aussagen, bewusst, wie aggressiv er unter Alkoholeinfluss wird. Deshalb machte er eine Therapie, die allerdings erfolglos war. Insgesamt wirkte der Beschuldigte sehr scheu. Nur mit sanfter Stimme sagte er im Zeugenstand aus.
Richter redete auf den Angeklagten ein
Prosper Klein versuchte, dem Beschuldigten erneut klar zu machen, was in der Nacht der Tat geschah. Fakt ist, dass der Angeklagte das Messer nahm, um seine Partnerin zu terrorisieren. Deshalb hat er auch zweimal mit dem Messer in die Matratze ihres gemeinsamen Bettes eingestochen. Als der Angeklagte die Nachbarin «schlachtete», rief seine Partnerin ihm zu, er soll damit aufhören und anschließend hat er sie mit 30 Messerstichen erstochen.
Der Beschuldigte sagte auch, dass er sich nur teilweise an den Tathergang erinnern könne. «Als ich flüchtete, wollte ich zuerst so weit wie möglich vom Tatort weg. Anschließend hatte ich Suizidgedanken» ,so der Angeklagte.
«Kein vorsätzlicher Mord»
Sein Rechtsanwalt Me Marc Lentz plädierte: «Es ist sehr schwer, in Worte zu fassen, was sich am Tatabend abspielte. Es war eine Affekthandlung und kein vorsätzlicher Mord. Mein Mandant hatte am Tatabend eine Kurzschlussreaktion und hatte sich zu dem Zeitpunkt nicht unter Kontrolle», so die Verteidigung. Der Rechtsanwalt, plädierte für mildernde Umstände und bat das Gericht, nicht die maximale Strafe auszusprechen.
Nachdem die Staatsanwältin Martine Wodelet den Tathergang erneut geschildert hatte, sagte sie, dass in dieser grausamen Affäre, trotz Reue des Beschuldigten, das Leben von drei Menschen auf kaltblütige Art beendet wurden. Die Staatsanwaltschaft ist aber auch der Meinung, dass es keine vorsätzliche Tat war. Gefordert wurde trotzdem eine lebenslange Haftstrafe.
Das Urteil wird am 14. Mai gefällt.
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