Mit Metalldetektoren ausgestattete Schatzsucher finden und entwenden in Frankreich nach Angaben von Fachleuten jedes Jahr mehr als 500.000 archäologische Gegenstände. Dies sei eine «tägliche Gefahr» für das Kulturerbe Frankreichs, sagte der Präsident der Vereinigung «Stoppt die Plünderung des archäologischen und historischen Erbes», Jean-David Desforges, am Mittwochabend bei einer Konferenz nahe Paris. Die Zahl von «mindestens 520.000» entwendeten Objekten, beispielsweise Münzen aus der gallischen Zeit, aus der Antike oder aus dem Mittelalter, sei noch eine «niedrige Schätzung».
Rund 10.000 Schatzsucher mit Metalldetektoren seien in Frankreich unterwegs, sagte Desforges. Sie würden in Kirchenruinen, bei Schlössern und in archäologischen Grabungsstätten nach Gegenständen suchen. «Sehr begehrt» seien zudem «Nazi-Gegenstände» aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, die insbesondere in Nordfrankreich zu finden seien.
Metalldetektoren genehmigungspflichtig
Auch in Luxemburg sind Schatzsucher mit Metallsuchern unterwegs. Doch gesetzeskonform ist nur, wer für die Suche mit dem Metalldetektor eine entsprechende Genehmigung bekommen hat, sagte uns André Schoellen vom «Centre national de la recherche archéologique» (CNRA). Noch letztes Jahr seien dreißig Genehmigungen erteilt worden, so Schoellen. Dabei achte man jedoch darauf, dass die Antragsteller über ein gewisses Basiswissen für derlei Unternehmung verfügen. Dazu gehört unter anderem, den Fundplatz des Objektes möglichst präzise festzuhalten.
Wer in Luxemburg historisch wertvolle Gegenstände findet, etwa bei Bauarbeiten oder im Garten, muss sie beim CNRA melden. Dort werden sie analysiert, studiert und fotografiert. Der Gegenstand bleibt jedoch im Besitz des Finders, betont Schoellen. Wer hingegen auf einen Schatz stößt, so beispielsweise eine wertvolle Münzsammlung, muss die finanzielle Ausbeute mit dem Besitzer des Grundstücks teilen, auf dem der Schatz gefunden wurde. Bei Objekten von nationaler oder überregionaler Bedeutung hat das Museum ein Vorkaufsrecht. Das alles gilt freilich nur bei zufälligen Funden. Bei gezieltem Suchen verfällt dieses Recht.
Auch in Luxemburg wird fleißig nach Überbleibseln aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht. Nicht selten stoßen die Sucher bei diesem nicht ungefährlichen Hobby auf Granaten und anderes explosives Zeug. Besondere Vorsicht sei hier geboten, betont Schoellen. Wer Sprengkörper findet, sollte sie nicht anfassen und bewegen.
Illegaler Verkauf im Internet
Sorgen bereiten den Archäologen die Möglichkeiten der neuen Medien. «Seit einigen Jahren hat der illegale Verkauf von Objekten im Internet stark zugenommen», sagte Jean-David Desforges. Allein auf den Seiten des Online-Auktionshauses Ebay in Frankreich würden jeden Tag mehr als tausend verdächtige Gegenstände entdeckt. Dabei seien in der Erde vergrabene archäologische Gegenstände in Frankreich gesetzlich geschützt. Desforges und seine Organisation fordern, den freien Verkauf von Metalldetektoren in Frankreich zu verbieten.
Zu Demaart
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