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Häusliche Gewalt und Schneckengift

Häusliche Gewalt  und Schneckengift

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Seit Montag steht der 38-jährige Custodia D. vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im November 2011 seine Ehefrau zweimal vergewaltigt zu haben. Dann wollte er sie mit Schneckengift umzubringen.

Am Dienstag gab sich der Angeklagte, der tags zuvor von seinem Arbeitgeber in allen Tönen gelobt worden war, vor dem Richter eher zugeknöpft, ohne jedoch zu vergessen, erneut an den Minirock seiner Frau zu erinnern. Er fühle sich nicht gut und es täte ihm weh, was geschehen sei. Auf das Wörtchen Reue wartete der Vorsitzende jedoch vergebens. Dem 38Jährigen wird zur Last gelegt, seine Frau zweimal sexuell genötigt zu haben. Der dem zweiten Übergriff hatte er die Frau in den Kofferraum des Wagens eingesperrt und hatte sie dann nach einer zweistündigen Irrfahrt auf einem Feldweg vergewaltigt. Anschließend hatte er versucht sein Opfer und sich selbst umzubringen.

Auch auf die Frage des Richters, warum er noch mit Gewalt sexuellen Kontakt mit eben der Frau suchte, die ihn mit einem anderen Mann betrogen hatte, wie der Beschuldigte sich bitter beklagt hatte, konnte der Angeklagte keine schlüssige Antwort liefern.

«Das Opfer wird zusätzlich erniedrigt»

Es war dann an Philippe Penning als Nebenkläger, die Interessen der vergewaltigten Frau zu vertreten. Er bedauerte eingangs seines Plädoyers, dass, wie so oft in solchen Fällen, während den öffentlichen Verhandlungen versucht wurde, das Opfer mit schlüpfrigen Argumenten zusätzlich zu erniedrigen.

Seine Mandantin hatte längst den Entschluss gefasst, ihren Mann zu verlassen, auch wenn sie sich dabei nicht sicher vor ihm spürte. Ein Gefühl, das durch die Fakten bestätigt wurde. Sie hatte den Wunsch der Scheidung bereits im Jahre 2008 schriftlich festgehalten, was der Anwalt anhand des entsprechenden Briefes belegte.

Der Nebenkläger forderte denn auch für das Opfer und die drei gemeinsamen Kinder einen Schadenersatz von insgesamt 65.000 Euro.

Keine banale Affäre

Der Verteidiger Me Philippe Stroesser sprach von einer keineswegs banalen Affäre, doch sollte man nicht nur die Fakten, sondern auch den Mann beurteilen. Sein Mandant sei sich der Schwere seiner Tat durchaus bewusst und habe die Verantwortung für sie nie gescheut. Das sei für einen einfachen Geist jedoch nicht immer einfach, so der Anwalt weiter. So habe sein Klient, der sich durch die ganze Situation mit seiner untreuen Ehefrau gedemütigt fühlte, nur selten die richtigen Worte gefunden, seine Beweggründe für die Tat zu erklären.

Entgegen seinem Mandanten habe dessen Ehefrau ein Motiv gehabt. Sie habe ihren Mann, der sich partout nicht scheiden lassen wollte, mit ihren ausserehelichen Abenteuern, die sie auch noch vor ihm geheim hielt, zu einer Einwilligung in die Trennung zwingen wollen, ohne jedoch solch fatale Konsequenz zu ahnen, so der Verteidiger.

Er bat die Richter, mildernde Umstände geltend zu machen und seinen Mandanten zur minimal vorgesehenen Strafe von fünf Jahren Haft zu verurteilen, wobei die einjährige Untersuchungshaft mit einzurechnen wäre.

Staatsanwalt: 8 bis 9 Jahre Haft

Staatsanwalt Olivier Lenert erinnerte an die Fakten Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und versuchter Totschlag. In einem eher zögerlich vorgetragenen Strafantrag zeigte er sich mildernden Umständen jedoch nicht abgeneigt, forderte 8 bis 10 Jahre Haft, die mit einer grosszügigen Bewährungsfrist versehen sein könnten, auf dass der Mann nicht mehr als drei Jahre in Haft bleiben muss.

Das Urteil wird am 9. Oktober 2012 ergehen.