Dan Elvinger
Das Urteil fiel letzte Woche und könnte sich zum Präzedenzfall für die Glücksspiel-Abzocke entwickeln. Das Kölner Oberlandesgericht hat letzte Woche entschieden, dass dem Rentner die in einem Brief versprochenen 13.400 Euro zustehen.
Wie das Nachrichtenportal www.morgenweb.de aus der Region Rhein-Neckar berichtet, hat der Pfälzer das Geld bereits auf seinem Konto.
Weiter berichtet das Morgenweb, dass der Rentner eines Tages ein Schreiben mit folgendem Inhalt erhielt: „Und nun halten Sie sich fest, Herr W., das Unglaubliche ist wahr geworden. Die Nationale Glücksagentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400 Euro entfallen ist.“
An das Gewinnsversprechen war eine Bestellung geknüpft. Der Rentner bestellte fleißig und erhielt auch die Ware. Nur der Gewinn blieb aus. Per Gerichtsbeschluss erkämpfte er zusammen mit seinem Anwalt die fällige Summe.
Dienstleistungen?
Das Unternehmen, das vor das Kölner Oberlandesgericht zitiert wurde, heißt Euroshopping s.àr.l. und hat seinen Sitz in der hauptstädtischen Avenue Gaston Diderich. Geschäftsführer ist der Belgier Jean Snijkers. Seit 2004 ist die Firma im luxemburgischen Handelsregister eingetragen.
Gegenstand der Gesellschaft ist laut „Mémorial“ u.a.: die Ausführung aller möglichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einzelhandel und dem Versandgeschäft sowie die Durchführung von Importen und Exporten.
Altbekannte Masche
Bereits 2006 war Euroshopping s.àr.l. negativ aufgefallen. Damals berichtete die Rosenheimer Zeitung über eine Frau, die fast täglich mit Päckchen bombardiert wurde, die sie nie bestellt hatte. Unternehmen aus dem Firmengeflecht, das unter dem Dach der Euroshopping s.àr.l., zusammengefasst ist, forderten die Zahlung der Sendungen. Auch Briefe mit Gewinnversprechen wurden an diese Frau adressiert. Genau wie beim Rentner aus Neustadt.
Zu Demaart
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