Dürfen Mitarbeiter des Geheimdienstes dem Gericht vertrauliche Informationen mitteilen, obwohl das Geheimdienst-Gesetz ihnen das verbietet? Zur Klärung dieser Frage hatte Richterin Sylvie Conter eine zweitägige Pause eingelegt. An der Frage geknüpft ist die des Informanten- und Quellenschutzes. Dürfen SREL-Agenten vor Gericht beispielsweise Informationen preisgeben, die von ausländischen Geheimdiensten stammen.
Die Kriminalkammer erklärte sich am Donnerstag für nicht kompetent, die Frage zu beantworten. Eine Antwort darauf müsste das Verfassungsgericht geben.
Es geht dabei um die prinzipielle Frage, ob die im SREL-Gesetz vorgesehene Geheimhaltungspflicht über das Recht der Verteidigung auf Zugang zu geheimen Informationen steht. Zur Debatte stehen dabei insbesondere vertrauliche Informationen über Stay Behind.
Keine weitere Prozessunterbrechung
Der Prozess wird dennoch fortgesetzt, nur sollen die Aspekte Stay Behind ausgeklammert werden, heißt es. Der Verteidigung kommt das ungelegen. Ihre Strategie fusst auf die Stay Behind-Hypothese.
Die Forderung der Verteidigung, den Prozess nochmals zu unterbrechen, um die Begründung der Richterin für ihre Entscheidung in Ruhe zu studieren, wird verworfen. Der Prozess wird mit den technischen Details zu den Bombenanschlägen fortgesetzt. Am Zeugenstand steht Ermittler Joël Scheuer.
Viel wird über technische Details der damals eingesetzten Sprengsätze erzählt, unter anderem über den Einsatz von sogenannten Quecksilberschalter. Solche gab es auch im Demonstrationskasten für die Gendarmerieausbildung. Derlei Schalter waren beim Anschlag auf Findel eingesetzt worden. Scheuer zufolge war die Ausbildung an Sprengtechniken nichts Außergewöhnliches. Er selbst habe an einem Lehrgang bei der französischen Armee in Trier teilgenommen. Und der Sprengstoffexperte der Armee Patrick de Paoli erkärte in einer Zeugenaussagen. «Wir haben damals Quecksilberschalter für Übungszwecke verwendet.»
Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Joël Scheuer wird dann erneut in den Zeugenstand treten.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können