Am 24. März hatte die EU-Kommission Luxemburg aufgefordert, ihr Details über das sogenannte Steuerruling in den Jahren 2011 und 2012 zuzustellen. Die vorliegenden Informationen seien zu vage. Beim Steuerruling teilt die Steuerverwaltung einem Unternehmen oder einer Person im Voraus mit, wie es oder sie fiskalisch behandelt wird, das heißt, wie hoch die Steuerlast ausfallen wird. Die EU-Kommission sieht in derlei Steuerpraxis eine versteckte staatliche Hilfe.
Der Aufforderung der EU-Kommission hätte Luxemburg innerhalb eines Monats nachgekommen müssen, hat es aber nicht. Und beabsichtigt dies vorerst nicht. Wie das Finanzministerium am vergangenen Freitag mitteilte, beklagt sich das Land beim Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Kommission. Diese überschreite ihre Befugnisse.
Am Montag hat die EU-Kommission zurückgeschlagen. Man brauche diese Informationen, um abzuschätzen, ob gewisse Steuerpraktiken mit den EU-Regeln über Staatshilfen vereinbar seien, ließ Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Montag wissen. Unter den gegebenen Umständen werde er vorschlagen, eine Prozedur wegen Regelverstoßes gegen Luxemburg einzuleiten, damit die Angelegenheit vor dem EU-Gericht kommt.
Verdächtig ist der Brüsseler Behörde nicht nur Luxemburgs Steuerruling sondern auch die bisher angewandte Besteuerung des intellektuellen Eigentums.
Zu Demaart
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