Freitag16. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

EU-Kommission ermittelt

EU-Kommission ermittelt

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

MAMER - Im Streit der Opposition gegen den Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde mischt sich jetzt die EU-Kommission ein. Sie will den Plan prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Der von der Gemeinde Mamer ausgearbeitete Bebauungsplan war der erste, der die neue Gesetzgebung von 2008 über die Städteplanung und den Naturschutz anwenden sollte. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass bei der Ausarbeitung der Pläne und Programme die europäischen Umweltschutz-Richtlinien in Betracht genommen werden müssen. Umweltstudien sollen angefertigt werden. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Bevölkerung Einsicht in die Bebauungspläne erhält. 329 Personen hatten gegen den Bebauungsplan in Mamer Einspruch erhoben, 163 davon waren ins Gespräch mit dem Schöffenrat gekommen, heißt es. Den Einwänden der Bürger sei aber nicht Rechnung getragen worden, bedauern «déi gréng».

Der Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde wurde mit den Stimmen der Mehrheit von CSV und LSAP angenommen. Dagegen stimmten die DP und „déi gréng“. Sie argumentierten, man wolle die Gemeinde zubetonieren und unter anderem Gebäude in geschützten Zonen errichten.

Hilferuf an Brüssel

Der Europa-Abgeordnete Claude Turmes und der Mamer Gemeinderat Jean-Paul Weydert haben daraufhin einen Protestbrief an die EU-Kommission geschrieben. Darin wiesen sie darauf hin, dass der vom Gemeinderat angenommene Bebauungsplan und die öffentliche Anhörungsprozedur mehreren EU-Direktiven im Bereich des Naturschutzes widersprechen. Sie forderten ein Eingreifen seitens der EU-Kommission.

Die EU-Kommission hat nun dem Europaabgeordneten Claude Turmes geantwortet. In einem Brief an den grünen EU-PArlamenterier wird betont, dass sie aufgrund seines Protestschreibens den Mamer Bebauungsplan nun genauestens untersuchen werde. Die Behörde wird anschließend entscheiden, ob sie rechtliche Schritte gegen die Gemeinde einleitet.