Jeder Bürger kann zur Wahl ins Parlament antreten, wenn er die Bedingungen dazu erfüllt. Doch dieses demokratische Prinzip ist für die einen leichter umzusetzen als für andere. Laut Wahlgesetz müssen die Kandidatenlisten in den einzelnen Bezirken mindestens zwei Monate vor dem Wahltermin eingereicht werden. Für kleine Parteien oder neu gegründete politische Bewegungen könnte die Zeit daher knapp werden, sollten Neuwahlen bereits im Herbst anstehen. Bis Ende August müssten die Kandidatenlisten stehen und eingereicht werden. Für große Parteien dürfte es ein Leichtes sein, 23 Personen für den Wahlbezirk Süden, 21 für den Bezirk Zentrum, 9 für den Norden und 7 für den Osten zu finden. Aber für kleine Bewegungen, auch wenn sie nur in einem Bezirk antreten?
Hinzukommt, dass neue Parteien, die zuvor noch nicht im Parlament vertreten waren, sich lange vor dem Wahlgang um die Unterstützung von Wählern bemühen müssen. Laut Artikel 135 des Wahlgesetzes kann eine Liste nur durch einen austretenden Abgeordneten des Wahlbezirks, drei Gemeinderäte oder eben durch mindestens hundert Wähler vorgelegt werden.
Gesetz noch schnell abändern
Das Problem der allzu langen Depot-Frist könnte laut dem Abgeordneten von „déi Lénk“, Serge Urbany, durch deren Verkürzung auf einen Monat gelöst werden. Dazu sollte das Parlament das vorliegende Gesetzprojekt zur Abänderung des Wahlgesetzes noch im Juli verabschieden, fordert Urbany in einem Brief an Parlamentspräsident Laurent Mosar am Montag.
Sollte das aktuelle Parlament frühzeitig aufgelöst werden, sollte es zuvor sicherstellen, dass die Arbeiten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Geheimdienst vom neuen Parlament abgeschlossen werden können, so Urbany weiter.
Zu Demaart
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