Montag12. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Eine zweite Chance

Eine zweite Chance

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Das Parlament hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Privatinsolvenz angenommen. Damit soll überschuldeten Haushalten eine zweite Chance eingeräumt werden. Das Gesetz tritt erst 2014 in Kraft.

Ergänzend zu der aussergerichtlichen Schlichtung vor dem Familienministerium und dem «redressement judiciaire“ vor dem Friedensrichter wird es subsidiarisch in Fällen einer ausweglosen Überschuldung künftig auch die Möglichkeit der Privatinsolvenz geben. Präzisiert werden mit der Reform des 2000er Gesetzes auch eine Reihe von Prozeduren. Die Reform wurde am Mittwoch einstimmig angenommen. Das Gesetz tritt allerdings erst zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Die neue, dritte Stufe, in der sämtliche Schulden gestrichen werden, wird eingeleitet, wenn ein Richter feststellt, dass es einer Person unmöglich ist,sich aus eigener Kraft zu entschulden. Im Rahmen der Privatinsolvenz werden auch sämtliche Vermögen der Person beschlagnahmt und vom Gericht zu Geld gemacht. Die derart entschuldete Person bleibt während sieben Jahren in einem Schuldnerregister eingeschrieben. Kommt es in dieser Zeit zu einer erheblichen Verbesserung der finanziellen Situation kann das Dossier wieder geöffnet werden. Einblick in dieses Register haben Gläubiger, potententielle Gläubiger und die Justiz.

Eine Privatinsolvenz kann laut Gesetz immer nur die letzte Etappe sein, wenn ein siebenjähriger Entschuldungsplan entsprechend der 1. oder 2. Stufe (wozu die Zustimmung von 60 Prozent der Gläubiger notwendig ist) wegen der hohen Schuldenlast nicht möglich oder gescheitert ist. Die Privatinsolvenz kann pro Person auch nur einmal durchgeführt werden.

400 Entschuldungspläne im Jahr 2011

Im vergangenen Jahr wurden 786 Anfragen von verschuldeten Haushalten bei den beiden Beratungsorganisationen „Inter-Actions“ und Ligue médico-sociale“ eingereicht, eine Zahl die über die Jahre mehr oder weniger stabil geblieben ist. In 390 Fällen wurde ein Dossier angelegt um eine Entschuldungprozedur einzuleiten.

Bedauert wurde von allen Rednern am Mittwoch, dass das Gesetz keine präventiven Instrumente vorsieht, um Konsumenten vor den Verlockungen der Werbung und des Überkonsums zu schützen. Auch wird es in Luxemburg keine zentrale Stelle geben, bei der nach dem Beispiel der deutschen Schufa sämtliche Privatkredite einer Person zentral erfasst werden und Kreditgeber sich über die finanzielle Situation eines Antragstellers informieren können. Georges Engel (LSAP) zeigte sich besorgt darüber, dass die Banken, laut eigenen Aussagen auf informeller Ebene solche Informationen über ihrer Kunden austauschen. Das passiere dann wohl in einer Grauzone unter Verletzung des Datenschutzes, bemerkt er.

Rund 75 Prozent der Fälle von Überschuldung sind übrigens „passive Fälle“, ausgelöst durch persönliche Schicksalsschläge (Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, Scheidung … ), während rund 25 Prozent als „aktive Fälle“ gelten, bei denen die Schuld auf eine schlechte Verwaltung der Haushaltskasse zurückzuführen ist. Gerade weil es sich bei den meisten Überschuldeten um „passive Fälle“ handelt, sei es wichtig, diese nicht „abzustempeln“, hiess es im Parlament immer wieder.