Die Richter verurteilten die Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sprachen sie aber frei, was die Brandstiftung anbelangt. Die Richter folgten auf diese Weise dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Anklage der Brandstiftung fallen gelassen. Die Frau wurde zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt, befindet sich aber schon seit vier Monaten in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit hat sie ein Kind bekommen.
Am 5. Oktober 2009 gegen 3.45 Uhr in der Garage ihres Hauses in der rue de l’Ermitage in Howald soll die Verurteilte ihren Mann mit heißem Wasser an den Beinen verletzt und eine Mitbewohnerin mit einer Schere bedroht haben. Die Angeklagte gab zu, dass sie ihren Mann mit heißem Wasser verletzt habe, stritt aber ab, einen Brand gelegt und die Mitbewohnerin mit einer Schere bedroht zu haben.
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