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Drei Jahre Gefängnis wegen Zuhälterei

Drei Jahre Gefängnis wegen Zuhälterei

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Der Staatsanwalt hat am Mittwoch drei Jahre Gefängnis wegen Zuhälter gefordert. Vor dem Richter sollte die Geschäftsführerin eines Caberets antreten.

Die Klage gegen bereits auf das Jahr 2007 zurück. Die Betroffenen: der Inhaber und die Geschäftsführerin eines hauptstädtischen Cabarets. Die ihnen angekreideten Vorkommnisse sollen in den Jahren 2004 bis 2006 stattgefunden haben. Vier Frauen, die in besagter Einrichtung in der Rue Fort Neipperg als Tänzerinnen eingestellt worden waren, mussten die Gäste auch in den Séparées unterhalten, wollten sie sich ein Zubrot zum Fixlohn von 80 Euro am Tag hinzuverdienen. In der Regel waren 20 Prozent des Preises des Getränks, das der Kunde bestellte, für die Animierdame.

Wegen jahrelanger juristischer Winkelzüge wurde der Gerichtstermin am Bezirksgericht Luxemburg immer wieder hinausgezögert. Der Hauptangeklagte, Jos Hoffmann, ehemaliger sogenannter „König der Nacht“, mittlerweile 78 Jahre alt, wurde nun sogar von der Verhandlung entbunden – wegen geistiger Umnachtung. Dem Gericht liegt eine psychiatrische Expertise vor, dass Hoffmann demenzkrank ist. Die mitangeklagte 49-jährige Geschäftsführerin des besagten Lokals, der Hoffmann gehört, erschien am Mittwoch ebenfalls nicht. Auch sie sei krank, hieß es.

Das Attest ging am Montag beim Gericht ein. Da am Dienstag zum Verhandlungsbeginn nur eine Zeugin anwesend war und eben keine Angeklagten, wurde die Verhandlung auf Mittwoch verlegt. Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, die Affäre „par défaut“ zu verhandeln. Was bedeutet, dass die Zeugen gehört werden, die Anwälte der Verteidigung aber nicht zu Wort kommen. Was denn auch am Mittwoch der Fall war. Für die Geschäftsführerin hat die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von drei Jahren gefordert.