Aktuell erreichen die ULC besonders viele Anfragen von Verbrauchern zum Bau- und Mietrecht, so Josianne Adams von der luxemburgischen Organisation. «Die Menschen suchen bei uns Rat, insbesondere zum sogenannten ‹Compromis de vente›, dem Vorvertrag beim Kauf einer Immobilie», erklärt Adams. Außerdem betreue man Anfragen um Baumängel wie Feuchtigkeitsprobleme, bei Immobilienprojekten, die von luxemburgischen Unternehmen ausgeführt werden. Die zweite Gruppe der Dauerbrenner bei der Verbraucherschutzorganisation seien die Probleme zwischen Mietern und Vermietern, so Adams weiter gegenüber Tageblatt.lu.
Weiterführende Informationen zum Thema:
«Angesichts der rezenten Unruhen in Ägypten, gab es kurzfristig zusätzlichen Beratungsbedarfs in Sachen Reisestornierungen», resümiert Josianne Adams. Zum Weltverbrauchertag plane der nationale Konsumentenschutz keine speziellen Aktionen: «Während den Bürozeiten sind wir für die Verbraucher sowohl an der Hotline, als auch persönlich da», bestätigt die Verbraucherschützerin. Zum Schluss weist sie auf das neue gesamteuropäische Projekt zum Thema «Verbraucherschutz». «Dolceta» heißt die Internetplattform, wo man sich zu verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens informieren kann. Neben Privatpersonen können dort auch Lehrer Unterrichtsmaterialien zusammenstellen und herunterladen.
Weltverbrauchertag
Der erste Weltverbrauchertag (World Consumer Rights Day, WCRD) fand 1983 statt. Ursprung soll eine Erklärung des damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy vom 15. März 1962 sein, in der er vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte: Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, Recht auf umfassende Information, auf freie Wahl und das Recht, gehört zu werden. Ende der achtziger und neunziger Jahre erweiterten die Vereinten Nationen den Verbraucher-Rechte-Katalog um das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, um das Recht auf Entschädigung, Verbraucherbildung und das Recht auf eine intakte Umwelt.
In Luxemburg ist die unabhängige Verbraucherschutzorganisation ULC seit 1961 tätig. Ihre oberste Priorität sind der Schutz und die Verteidigung der Verbraucherinteressen, wozu auch eine ausführliche Informationspflicht gehört.
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