In Luxemburg hält sich die Bettelei in Grenzen. Diese Schlussfolgerung ziehen die Innen-, Justiz- und Familienminister. Zur Bekräftigung ihrer Aussage legen Zahlen vor. Vor vier Jahren wurden 59 Fälle gezählt, 77 in 2001, 78 in 2012 und 67 Fälle im Vorjahr. Das geht aus ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Serge Wilmes und Laurent Mosar hervor.
Die Regierung unterscheidet zwischen erzwungener und einfacher Bettelei. Die einfache Bettelei wird durch Armut und Obdachlosigkeit gefördert und ist keineswegs ordnungswidrig. In diesem Punkt wird in der parlamentarischen Antwort erwähnt, dass Obdachlosen, ob sie nun betteln oder nicht, Unterkünfte sowie Nahrung in Volksküchen zu Verfügung stehen. Mit dem Aktionsplan «Action Hiver» wird außerdem verhindert, dass Obdachlose in der Kälte sterben.
Phänomen besteht weiterhin
Bei der erzwungenen Bettelei kann der Schuldige strafrechtlich verfolgt werden. Bei dieser Form des Bettelns, wird eine Person von einer anderen zum Betteln gezwungen. Das Gesetz vom 9. April 2014, das die Rechte von Opfern von Menschenhandel verstärkt, stellt das Rekrutieren und die Ausbeutung von Personen zu diesen Zwecken unter Strafe. Allerdings konnte auch das neue Gesetz das Phänomen nicht wirkungsvoll bekämpfen.
Der Polizei ist ebenfalls bisher nicht gelungen, das Phänomen erfolgreich einzudämmen. Bei ihrem Kampf gegen die Bettelei stützen sich die Luxemburger Ordnungshüter vor allem auf das SIS-System (Schengen Information System), sowie auf Euro- und Interpol, so die Minister.
Zu Demaart
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