In Frankreich ist es ein Wahlkampfthema: das betäubungslose Schlachten von Tieren. In Luxemburg stellt sich die Frage. Das Schlachten von Tieren nach religiösen Riten ist untersagt. Und das bleibt auch weiterhin so, betont Landwirtschaftsminister Romain Schneider in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser. Tiere müssen in Luxemburg vor dem Töten betäubt werden. Das entsprechende Reglement sehe zwar Ausnahmen vor. Nur würden diese nicht gestattet, so Schneider.
Einige Metzgereien bieten ihrer moslimischen und jüdischen Kundschaft Halal- bzw. koscheres Fleisch an, das von entsprechend den religiösen Riten geschlachteten Tieren stammt. Dieses Fleisch werde aus anderen EU-Ländern importiert, so Schneider. Eine spezielle Kennzeichnung ist nicht vorgesehen, da die EU-Gesetzgebung dies nicht vorsieht. Einen Alleingang will Luxemburg nicht unternehmen. Das Land wartet auf entsprechende EU-Regeln.
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