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Was tun wenn ein Arbeitnehmer die ihm zugewiesene Arbeit nicht mehr erfüllen kann? Er wird reklassiert, intern oder extern. Das Gesetz soll nun reformiert werden.

4.396 Personen waren im letzten Monat bei der Beschäftigungsagentur eingetragen, weil sie extern reklassiert werden sollen. Personen, die wegen gesundheitlicher Probleme ihre bisherige Arbeit nicht mehr leisten können, sollen im Betrieb reklassiert werden. Findet sich im Unternehmen jedoch keine Stelle, und kann er nicht als berufsunfähig erklärt werden, wird er extern reklassiert. Er geht zur Adem, die ihm eine neue Stelle in einem anderen Betrieb zuweisen kann.

Das Gesetz soll nun reformiert werden. Insbesondere soll der Arbeitnehmer besser geschützt werden. So wird ein Spezialstatus für extern Reklassierte geschaffen. Insbesondere garantiert dieser dem Betroffenen den Erhalt seiner Rechte als Reklassierter, sollte er die neue Arbeitsstelle wieder verlieren. Das ist insbesondere eine Frage der materiellen Absicherung des Betroffenen. Solange sie keinen neuen Job bekommen, beziehen die zur Reklassierenden eine Warteentschädigung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die ihnen zustünde, wären sie als berufsunfähig anerkannt worden. In Zukunft werden darauf auf dieser Entschädigung auch Sozialbeiträge zu entrichten sein, u.a. für die Rentenberechnung.

Priorität soll jedoch die interne Reklassierung genießen, so die Minister Nicolas Schmit (Beschäftigung) und Mard di Bartolomeo (Soziales) am Freitag bei der Vorstellung des Reformprojekts. Tatsächlich ist die Chance für eine externe Reklassierung extrem gering. Lediglich 3 bis 4 Prozent gelingt der Wiedereinstieg ins Berufsleben. Mehr als 65 Prozent der extern zu reklassierenden Personen befinden sich mehr als zwei Jahre in der Warteschleife für einen neuen Job.

Der Ministerrat hatte den Gesetzentwurf vor zwei Wochen zugestimmt.