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Berufsverbot für Polizisten

Berufsverbot für Polizisten

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LUXEMBURG - Wegen Zuhälterei verklagte die Luxemburger Strafkammer drei Polizisten zu Haftstrafen und Berufsverbot. Das Urteil fiel am Dienstagmorgen.

Am Dienstagmorgen fiel das Urteil der Luxemburger Strafkammer über die drei Polizisten, die unter anderem wegen Zuhälterei angeklagt waren.

Einer der Polizisten wurde zu 18 Monaten Haft, davon 12 auf Bewährung, angeklagt. Zwei weitere Polizeibeamte bekamen 12 Monate auf Bewährung. Alle drei bekommen ein Berufsverbot. Demnach dürfen sie während fünf Jahren ihren Beruf nicht mehr ausüben. Der Hauptbeschuldigte, der Zuhälter selbst, wurde zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verklagt.

Zwischen Juli 2010 und Dezember 2012 sei es in einem Nachtclub in der rue d’Audun in Esch des Öfteren zu Prostitution gekommen. Angeklagt wurden der damalige Geschäftsführer und drei Polizisten. Laut Anklageschrift habe der Kunde zwischen 500 und 1.000 Euro für eine Flasche Champagner bezahlt. Für diesen Preis hätte der Kunde dann auch die Möglichkeit gehabt, Geschlechtsverkehr mit einer der Animierdamen zu haben.