Dienstag20. Januar 2026

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Am 1. Januar ist alles vorbei

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Im Café, in der Bar oder in der Disko hält der Rauchspaß mit dem Neuen Jahr auf. Das neue Anti-Tabakgesetz tritt pünktlich am 1. Januar in Kraft.

Wenige Stunden vor Silvester erinnert das Gesundheitsministerium daran, dass ab 1. Januar verschärfte Anti-Tabak-Regeln in Kraft treten.

Ab Neujahr wird es dann untersagt sein, in Cafés, Bars, Bistros und Diskotheken zu rauchen. Zigarettenfrei bleiben auch Konditorei-Salons, Restaurants und alle anderen Räumlichkeiten, in denen gegessen wird, Geschäftsgalerien, geschlossene Sportanlagen und Hotels.

Rauchen ist in Zukunft nur in gesonderten Räumlichkeiten erlaubt, die mit entsprechender Filter- und Belüftigungstechnik ausgerüstet sind. Mitte Dezember lag dem Gesundheitsministerium, das entsprechene Räumlichkeiten genehmigen muss, lediglich ein Antrag vor, hatte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch nach der Ministerratssitzung gesagt.

Wird in seiner Gaststätte geraucht, kann der Wirt mit einer Geldbuße zwischen 251 und 1.000 Euro belegt werden. Der Raucher bzw. die Raucherin selbst muss 24 Euro zahlen.

Die Kontrollen dürfte an diesem 1. Januar wohl nicht allzu streng sein.