EU-Bürger können in Zukunft die EU-Kommission auffordern möchten, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Um diese Bürgerbegehren zu starten bedarf es eines Komitees, das aus sieben Personen aus sieben EU-Staaten besteht. Sie müssen dann mindestens eine Million Unterschriften sammeln. Dabei muss in mindestens sieben EU-Staaten das dort vorgeschriebene Minimum an Unterschriften zusammenkommen. Für Luxemburg sind das 4.500 Unterschriften.
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