Artikel 29 des Gesetzes über die Luxemburger Staatsangehörigkeit erlaubt es allen Ausländern, während zehn Jahren den Luxemburger Pass zu beantragen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass einer ihrer Vorfahren am 1. Januar 1900 Luxemburger war und dieser – oder ein Nachkomme – seine Nationalität durch frühere Rechtsvorschriften abgeben musste.
Damit wären diese Ausländer in Luxemburg wahlberechtigt, obwohl die meisten von ihnen nicht hierzulande leben würden, so der Abgeordnete Ben Fayot (LSAP) in einer parlamentarischen Frage. Justizminister François Biltgen (CSV) sowie Innen- und Großregion-Minister Jean-Marie Halsdorf (CSV) weisen darauf hin, dass die Luxemburger Staatsangehörigkeit noch lange nicht zu allen Wahlen berechtigt.
Nur Legislativwahlen
Bei den Legislativwahlen sind alle, die durch den Gesetzartikel zum Wiedererlangen der Luxemburger Nationalität Luxemburger wurden, wahlberechtigt. Nicht so bei den Kommunalwahlen. Zugelassen sind nur Luxemburger oder Zugewanderte, die ihren Wohnsitz seit mindesten fünf Jahren in einer Gemeinde des Landes haben. Auch seien viele der Anwärter tatsächlich in Luxemburg ansässig oder hätten ihren Arbeitsplatz hierzulande, so die Minister Biltgen und Halsdorf in ihrer Antwort.
Seit 1. Januar 2009 wurden bis September 2011 238 Anfragen gestellt. 2009 waren es nur 22, 2010 schon 80 und 2011 bis zum 30. September bereits 136. Keine Anfrage wurde abgelehnt, so die Minister.
Belgier und Franzosen vorne
Die meisten Anwärter auf den Luxemburger Pass kommen aus unseren Nachbarländern. Vor allem aus Belgien (103) und Frankreich (93). Auf Platz drei kommen die USA (15), danach Deutschland (9) und die Schweiz (7). Nur vereinzelte Anfragen kommen aus Italien (3), Großbritannien (2), Kanada (2) und jeweils ein Bewerber aus Argentinien, Brasilien und Irland. Auch ein Staatenloser erlangte 2010 die Luxemburger Nationalität.
Das Justizministerium will den Abgeordneten bis Mitte 2012 einen detaillierten Bericht über die Folgen von Artikel 29 im Gesetz über Staatsbürgerschaft vorlegen.
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