Der Online-Shop-Konzern Amazon mit Sitz in Luxemburg speichert Bestelldaten seiner Kunden auf unbefristete Zeit. Ein Löschen der Daten ist nicht vorgesehen. Dies ist nur möglich, wenn der Kunde sein Amazon-Konto vollständig löscht und ein neues Konto eröffnet.
Laut heise.de sieht die Luxemburger Datenschutzaufsicht in dieser Praxis kein Problem. Kritik kommt aus Deutschland. Dort halten Daten- und Verbraucherschützer diese Rechtsauffassung für fragwürdig.
Unangenehme Folgen
Datenhorten könne unter Umständen unangenehme Folgen haben, wenn Sicherheits- und Nachrichtendienste Bücherkäufe mit weiteren Daten kombinieren und zu Persönlichkeitsprofilen verdichten, schreibt heise.de.
Die Luxemburger Datenschutzbehörde nimmt das Vorgehen von Amazon in Schutz und bezeichnet dieses als «nicht unverhältnismäßig gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Nutzers“. Außerdem könne der Kunde sein Konto ja löschen. Beim Auflösen des Kundenkontos – einzige Möglichkeit die vorgenommenen Transaktionen zu löschen – gehen aber E-Books und andere in der Cloud gespeicherten Titel verloren. Diese können nicht auf das neue Kundenkonto übertragen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die CNPD verweist darauf, dass man als Amazon-Kunde das unbefristete Speichern der Daten mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch akzeptiere. Auch setze das Luxemburger Datenschutzgesetz die europäische Datenschutzlinie um. Und diese sehe nur einschränkend vor, dass die Daten nicht länger als notwendig für die Erreichung eines bestimmten Zwecks aufbewahrt werden dürfen.
Thilo Weichert, scheidender Landesdatenschützer aus Schleswig-Holstein glaubt, dass die Auskunft entweder falsch oder das luxemburgische Recht EU-widrig sei, weil Artikel 14 der europäischen Datenschutzrichtlinie eindeutig einen Löschanspruch der Betroffenen vorsehe.
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