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Kontroverse um Überbrückungskredite

Kontroverse um Überbrückungskredite

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Viel Aufregung gibt es zurzeit um eine von sechs Hilfsmaßnahmen von Caritas und dem Roten Kreuz zugunsten der Opfer der jüngsten Hochwasserkatastrophe.

Der ehemalige Parlamentsabgeordnete Jean Colombera kritisiert auf Facebook die Spendenvergabe von Caritas und dem Roten Kreuz für die Hochwasseropfer nach dem Unwetter am 22. Juli zwischen Fels und Ermsdorf. Er wirft den beiden Hilfsorganisationen „Monopoly“ vor und fragt: „Wer hat ihnen das Recht gegeben, das gespendete Geld zu verleihen?“
Die beiden Hilfsorganisationen hatten nach dem Unwetter schnell einen Spendenaufruf lanciert. Rund 140.000 Euro kamen dabei zusammen.

Vorgeschlagen wurden gleich sechs Sofortmaßnahmen. Neben einer Geldhilfe in Höhe von 500 Euro für die Besorgung lebensnotwendiger Artikel wurden Ferienplätze für Kinder, die Begleichung von Expertisen-Rechnungen und zinslose Darlehen von 5.000 bzw. 10.000 Euro angeboten. Eben dieser letzte Punkt sorgt für Aufregung.

Seiner Meinung müsste das Geld „1 zu 1“ an die Betroffenen gehen und nicht verliehen werden, moniert Colombera. Die Croix-Rouge und die Caritas seien keine Bank, betont er auf Facebook. Er spricht in dem Fall von einer „monumentalen Frechheit“.

Gängige Praxis

Doch verwerflich ist daran eigentlich nichts. Weltweit agieren Hilfsorganisationen nach dem gleichen Schema. Null-Zins-Darlehen gehören da zum Tagesgeschäft. Was aus den Spenden übrig bleibt, wird in den entsprechenden Fällen verteilt.
So auch in Luxemburg. Nachdem die Regierung Soforthilfen in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung stellte, stoppten Caritas und Rotes Kreuz ihren Spendenaufruf.

Die betroffenen Haushalte erhalten zweckgebundene finanzielle Hilfe und zinslose Darlehen, um die aktuelle Notsituation zu überbrücken. In jedem Einzelfall wird allerdings genau geklärt, ob Ansprüche auf Hilfe bestehen. Dafür muss beim Familienministerium ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. Auf seiner Facebook-Seite bemühte sich das Rote Kreuz am Donnerstag, das Missverständnis zu klären.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Darlehensangebot um einen Überbrückungskredit, bis die staatliche Zuwendung erfolgt, wurde uns von einem Mitarbeiter der Croix-Rouge bestätigt. Die Menschen sollen sofort in die Lage versetzt werden, die benötigten Neuanschaffungen bzw. Reparaturen zu tätigen.
Erst wenn der Staat oder die Versicherung die Summe überwiesen hat, soll das Geld zurück an Organisationen gehen.
Schließlich hätten die Spender dieses nicht dazu überwiesen, um die Unkosten der Versicherungen zu verringern, so das Rote Kreuz auf Facebook. Sollten Betroffene weder vom Staat noch von der Versicherung entschädigt werden, können sie von einer Rückerstattung des Kredit befreit werden. „Sou kommen d’Spenden ëmmer do un, wou se am meeschte gebraucht ginn“, so das Rote Kreuz.