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Jagd auf Grenzpendler

Jagd auf Grenzpendler

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LUXEMBURG - Der deutsche Fiskus macht Jagd auf deutsche Grenzgänger. Wenn sie in Deutschland arbeiten, müssen sie Einkommenssteuer zahlen. Obwohl ihre Firma in Luxemburg ist.

Für Aufsehen hatte der Fall eines Bankers gesorgt, der vom deutschen Steueramt in Trier zur Nachzahlung seiner Einkommenssteuer verdonnert worden war. Obwohl der Mann für eine Bank in Luxemburg arbeitet. Da er jedoch für seine Firma auch in Deutschland arbeitete, musste er auch dort Steuern zahlen. Rund 900.000 Euro musste der Mann laut «Trierischem Volksfreund» bezahlen. Das ist kein Einzelfall.

Immer häufiger bekommen deutsche Grenzpendler Post vom Finanzamt Trier und Saarbrücken. Dabei ist die Vertragslage eindeutig. Bereits 1958 vereinbarten Luxemburg und Deutschland, dass das Einkommen eines Arbeitnehmers nur in einem Land besteuert wird. Wer in Luxemburg arbeitet, wird auch hier besteuert. Ist er jedoch zeitweise in Deutschland berufstätig, muss er seine Steuer für diese in Deutschland geleistete Arbeit dort entrichten. Er muss diesen Einkommensteil an das Finanzamt melden.

«A la lettre»

In der Praxis wurden diese Elemente des „Doppelbesteuerungsabkommens“ zwischen beiden Ländern kaum berücksichtigt. Damit ist scheinbar Schluss. „Es sieht so aus, als hätten sich das Finanzamt Trier und neuerdings auch die saarländischen Finanzbehörden auf die Fahnen geschrieben, ein Gesetz aus dem Jahr 1958 nun ‚à la lettre‘ auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt unserer Großregion anzuwenden“, empört sich der OGBL. Das Finanzamt Trier verschickt den Grenzgängern einen Fragebogen, in dem diese dann ihre außerhalb von Luxemburg verbrachten Arbeitstage eintragen können. Auf diese Weise seien bereits knapp zwei Millionen Euro nachbezahlt worden, so die Gewerkschaft.

Besonders betroffen sind vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Banken und Beratungsgesellschaften, aus dem Bau- und Transportgewerbe. Viele Betroffenen fühlten sich schlecht informiert und hätten keine Gelegenheit gehabt, Rücklagen zu bilden, so der OGBL, der Tausende deutsche Grenzgänger in seinen Reihen zählt.

Das Problem ist in der Regierung bekannt. Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden hatten entsprechende Gespräche mit den deutschen Finanzbehörden angekündigt. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen soll in Ausarbeitung sein. Bis zur Klärung der Frage, sollte die rückwirkende Besteuerung auf der Grundlage des aktuellen Vertrags ausgesetzt werden, fordert der OGBL.