Montag19. Januar 2026

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Insulinpräparat in Luxemburg zurückgerufen

Insulinpräparat in Luxemburg zurückgerufen
(dpa)

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Diabetiker müssen wegen eines Herstellerfehlers in Luxemburg ihre Medikamente überprüfen. Es gibt Probleme bei der Dosierung.

Beim Insulinpräparat «NovoMix 30 FlexPen» 100U/ml wurden die Chargen CP50640, CP50914, CP50903, CP50928, CP50940 und CP51706 vorsichtshalber in Luxemburg zurückgerufen. Die falschen Insulinkonzentrationen seien bei einer Qualitätskontrolle aufgefallen, teilte das Unternehmen Novo Nordisk am Freitag in Mainz mit. Die Patienten, die derlei Chargen besitzen, sind vom Gesundheitsministerium aufgerufen,sie ihrem Apotheker zurückzubringen, der ihnen ein gleichwertiges Präparat überreichen wird.

Von dem Herstellerfehler waren nach Angaben von Novo Nordisk in Luxemburg etwa 339 Spritzen betroffen. Europaweit wurden Novo Nordisk in Bagsværd (Dänemark) zufolge drei Millionen Spritzen zurückgerufen, 0,14 Prozent – also etwa 4200 – seien fehlerhaft. Bei «NovoMix 30» handelt es sich um verschreibungspflichtige Fertigspritzen zur Senkung eines zu hohen Blutzuckerspiegels bei Patienten mit Diabetes mellitus. Es wird meist vor einer Mahlzeit verwendet.

Falsche Dosierung

Der Insulin-Gehalt weiche nur in sehr seltenen Fällen von der vorgesehenen Dosis ab, heißt es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium. Die Insulin-Dosis könne dann aber zwischen 50 Prozent und 150 Prozent der angegebenen Konzentration liegen. Es kann also nur halb so viel Insulin wie vorgesehen enthalten sein – aber auch um die Hälfte zu viel des Wirkstoffs.
Für die betroffenen Patienten besteht also das Risiko einer Über- oder Unterdosierung. Das Risiko eines zu hohen Blutzuckerspiegels werde als relativ gering und beherrschbar angesehen. Bei Verwendung einer Kartusche mit zu hoher Insulinkonzentration drohe aber lebensgefährliche Unterzuckerung.

Diabetiker sollten die Chargennummern ihrer Spritzen prüfen. Betroffen sind demnach CP50640, CP50914, CP50903, CP50928, CP50940 und CP51706. Patienten sollten die Behandlung in keinem Fall ohne Rücksprache mit ihrem Arzt abbrechen, heißt es weiter.