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Grünes Licht für Rettungsschirm

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Der ESM-Vertrag dürfte zu Jahresbeginn in Kraft treten, so Eurogruppen-Chef Juncker.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Ohne erneute Zustimmung Deutschlands – und damit des Bundestags – dürfen demnach keine höheren Zahlungsverpflichtungen begründet werden.

Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

ESM frühestens am 1.1.2013 in Kraft

Der Euro-Rettungsfonds ESM soll Anfang 2013 in Kraft treten. Im Rahmen des Treffens der Eurogruppe am 8. Oktober in Luxemburg werde das erste Treffen des ESM-Gouverneursrates stattfinden, so der Vorsitzende der Eurogruppe, Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Er rechne jetzt mit den noch ausstehenden Beschlüssen für die Inkraftsetzung des ESM.

Der Vertrag über den ESM kann erst in Kraft treten, wenn zwölf Euromitgliedsländer ihn ratifiziet haben, aber nicht früher als der 1. Januar 2013, so Juncker.

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, war in Karlsruhe abgelehnt worden. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

«Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzt»

«Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen», sagte Voßkuhle. «Daher waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.» Andererseits gebe es einige «Unsicherheiten» bei der Auslegung des ESM-Vertrags. Deshalb seien die Vorbehalte erforderlich, um die Haftungsbegrenzung sowie eine ausreichende Informierung von Bundestag und Bundesrat zu sichern.

Über die «Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit» des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Voßkuhle. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, «die direkt vom Volk gewählt sind».

37.000 Bürger reichten Beschwerde ein

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37 000 Bürger einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen. Die Kritiker hatten eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen beanstandet.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten «Rettungsschirm» EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Raums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.