Der zukünftige europäische Rettungsschirm ESM verletze nicht das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag (Rechtssache C-370/12)am Dienstag in Luxemburg. Damit wiesen die Richter die Einwände des linken, irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte.
Der ESM könnte am 1.1.2013 in Kraft treten, wenn die 17 Euro-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Der ESM soll die Europäische Finanzstabilitätsfazilität EFSF ersetzen. Dieses Instrument war kurzfristig eingerichtet worden, um 2010 Griechenland, Irland und Portugal finanziell zur Seite zu springen.
Der in Luxemburg ansässige ESM sei EU-rechtskonform, urteilten die Richter. Getragen wird der ESM von den Euroländern. Ihr Anteil an der Kapitalzeichnung entspricht der in der EZB. Für Luxemburg etwa sind das 0,2504 Prozent oder 1,7528 Milliarden Euro des Stammkapitals von 700 Milliarden Euro.
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