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Wer nicht zahlt, verliert den Führerschein

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Ab Sommer 2013 gilt in Belgien ein neues Gesetz: wer seinen Strafzettel nicht bezahlt, dem wird der Führerschein entzogen. Die neue Regel gilt aber nur für Belgier.

Das am 1. Januar in Belgien in Kraft getretene Gesetz über die Strafzettel soll schon reformiert werden. Das Kabinett von Staatssekretär Melchior Wathelet soll die «Mankos reparieren», die im Gesetzestext, der von der Übergangsregierung ausgearbeitet wurde, bestehen, heißt es. Das neue Gesetz soll noch in diesem Sommer in Kraft treten. Das Gesetz muss jetzt noch den Regionalregierungen und dem Staatsrat vorgelegt werden, ehe es im Abgeordnetenhaus zur Sprache kommt.

Damit wollen die Behörden gegen jene vorgehen, die die Strafzettel bei Verstößen gegen den „Code de la route“ partout nicht bezahlen wollen. Anfangs war vorgesehen, diese säumigen Zahler über die Steuern abzukassieren, doch damit hatte es anscheinend wegen einiger finanztechnischer Probleme nicht geklappt.

Höhere Strafen und Führerscheinentzug

Der belgische Finanzminister scheint jetzt aber eine Lösung gefunden zu haben. Bei Nichtbezahlung wächst die Geldstrafe automatisch um 35 Prozent, meldeten am Dienstag belgische Medien. Wer noch immer nicht zahlungswillig ist, dem wird der Führerschein kurzerhand entzogen, und zwar für die Dauer von einer Woche bis zu einem Monat.

Der Strafzettel muss der Polizei gezahlt werden. Zahlt der schuldige Verkehrsteilnehmer nicht, wird das Dossier direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine weitere Aufforderung zur Zahlung wird verschickt. Wird der Strafzettel dann immer noch nicht gezahlt, wird das Verkehrsgericht mit der Affäre befasst.

Ausländer nicht betroffen

Das Gesetz gilt jedoch nicht für Ausländer, wurde Tagelbatt.lu vom Kabinett von Melchior Wathelet bestätigt. Ausländische Autofahrer, die zum Beispiel auf der Autobahn geblitzt werden, müssen die Strafgebühr sofort zahlen oder ihren Wagen stehen lassen, so die Kabinettssprecherin weiter. Seit einigen Jahres wird über einen polizeilichen Kooperationsvertrag gesprochen. Das belgische Justizministerium habe einen Brief an das Luxemburger Ministerium gesendet, der aber noch nicht beantwortet wurde. Eine Zusammenarbeit existiere in Augenblick nur zwischen den Polizeidienststellen in der Grenzregion. Durch internationale Verträge soll das Geld der Strafzettel auch im Ausland eingetrieben werden können.

80 Prozent der Strafzettel werden sofort bezahlt, erklärt die belgische Polizei. 20 Prozent landen vor dem Verkehrsgericht. Und von diesen 20 Prozent werden lediglich 20 Prozent bezahlt.

In den Niederlanden besteht schon ein solches System, das sehr effizient ist, so ein belgischer Richter. Auch in Frankreich sei die Höhe des Strafzettels nicht so hoch, wenn man gleich bezahlt.