Einen Dammbruch bei der Sterbehilfe, wie von Gegner des Euthanasiegesetzes von 2009 befürchtet, hat es nicht gegeben. Das geht aus dem ersten Bericht der Kommission zur Überwachung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und Suizidbegleitung hervor. Bis Ende 2010 wurden fünf Erklärungen über Sterbehilfe eingereicht: eine im 4. Trimester 2009, zwei im 1.Trimester 2010, eine im 2. Trimester 2010 und eine im 4. Trimester 2010.
In allen Fällen seien die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden, so die Kommission. Diese sehen unter anderem vor, dass der Patient vom behandelnden Arzt über seinen Zustand und über mögliche Therapieformen, u.a. Palliativmaßnahmen, genauestens informiert wird. Auch muss der Arzt sich mit einem zweiten Mediziner beraten.
Fünfmal Krebs
Bei den fünf Patienten handelte es sich um drei Frauen und zwei Männer. Drei von ihnen waren zwischen 60 und 70 Jahren alt, zwei über 80 Jahren. Drei verstarben im Krankenhaus, zwei zuhause. Alle fünf litten an einem unheilbaren Krebsleiden. Meist litten die Patienten sowohl physisch als auch psychisch.
Den Patienten wurde zuerst ein Mittel verabreicht, um sie in eine tiefe Bewusstlosigkeit zu versetzen, dann ein Präparat, das zum Herzstillstand führte, heisst im Ausschussbericht. Alle Patienten starben eines sanften Todes innerhalb von wenigen Minuten.
Keine Unregelmäßigkeiten
Die Kommission nahm die fünf Euthanasie-Erklärungen vorbehaltlos an. Dem Gesetz zufolge muss sie zusätzliche Informationen einfordern und das Ärztekollegium einschalten, sollte sie Unregelmäßigkeiten feststellen. Das Ärztekollegium kann dann die Staatsanwaltschaft einschalten.
Das Gesetz von 2009 ermöglicht es den Menschen, ihren «letzten Willen» schriftlich festzuhalten, sollte sie unheilbar krank werden und nicht mehr in der Lage sein, dem Arzt mitzuteilen, ob sie weiter behandelt werden will oder nicht. Diese schriftliche Erklärung, die zu jedem Zeitpunkt abgeändert werden kann, muss beim Überwachungsausschuss hinterlegt werden. Bis Ende 2010 wurden ihm 681 Sterbeverfügungen eingereicht. Sie betreffenn 285 Männer und 396 Frauen.
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