Alles begann mit einer Klage von Greenpeace gegen das Stromunternehmen Sotel. Die Firma hatte bei Rodungsarbeiten in einem Naturschutzgebiet zwischen Differdingen und Beles eine Schneise von weit über den erlaubten sechs Metern in den Wald geschlagen. Stellenweise waren es sogar zwölf Meter. Die Arbeiten dienten der Errichtung einer Starkstromleitung, die das Luxemburger an das französische Stromnetz anschließen soll. Auch durften die Arbeiten nur zwischen Oktober und Februar durchgeführt werden. Sotel hielt sich auch nicht an diese Bestimmung, ließ sie doch auch im August arbeiten. Die Fakten waren durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt worden.
Vor Gericht hielten diese Fakten nicht stand. Die Gesellschaft und ihr Geschäftsführer wurden am Donnerstag wegen Formfehler freigesprochen. So hielten die Richter fest, dass die Vorladung an die Sotel nicht an der Adresse des Gesellschaftssitzes abgegeben worden war. Die Firma sei demnach nicht korrekt vorgeladen worden. Auch der Geschäftsführer wurde freigesprochen. Sein Anwalt konnte die Richter davon überzeugen, dass die Verantwortung für die Rodungsarbeiten dem Industrieingenieur des Unternehmens übertragen worden sei.
Das Urteil des Bezirksgerichts enttäuscht den Kläger Greenpeace. Verstöße gegen das Naturschutzgesetz seien wohl geschehen, betont die Vereinigung. Dieses Urteil öffne Unternehmen wie die Sotel Tür und Tor, um die Gesetze zu umgehen, indem Untergebenen die Verantwortung übertragen werde, so Greenpeace.
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