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War es kaltblütiger Mord?

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Vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg muss sich ein 46-jähriger Mann verantworten. Ihm wird Mord vorgeworfen. Er kann bis zu einer lebenslangen Haft riskieren.

Am 12. September des Jahres 2010 wurde in einer Wohnung in der rue Victor Tesch in Luxemburg eine 46 Jahre alte männlich Leiche gefunden. Ermittler gingen davon aus, dass das Opfer bereits einige Zeit zuvor umgebracht wurde. Tatverdächtig war der Mitbewohner und heutige Angeklagte. Beide Männer sollen sich immer wieder gestritten haben. Das Opfer soll Anfangs des Jahres 2010 eine größere Erbschaft bekommen haben.

Immer wieder soll es bei den Streitereien um Geld gegangen sein. Der Angeklagte habe über eine geraume Zeitspanne von seinem Mitbewohner profitiert. Der Beschuldigte soll mehrere Male mit der gefälschten Unterschrift seines Mitbewohners Geld von dessen Konto abgehoben haben.

Dem Beschuldigten wird zudem vorgeworfen er habe seinen Mitbewohner kaltblütig erstochen. Der beschuldigte Mann war bereits vorbestraft und sass bis Juli 2010 im Gefängnis. Anfangs des Prozesses sagte der Angeklagte selbst, dass er das Opfer zwar bestohlen habe, doch umgebracht hätte er seinen Mitbewohner nicht.

37 Stiche

Der Gerichtsmediziner erklärte vor dem Präsidenten der Kriminalkammer Prosper Klein, dass das Opfer an einer Vielzahl an Stich- und Schnittverletzungen gestorben sei. Insgesamt wurde 37 Mal auf den Mann eingestochen. Die Verletzungen befanden sich hauptsächlich am Oberkörper, am Kopf und an den Armen. Laut Gerichtsmediziner war die Todesursache auf den massiven Blutverlust zurückzuführen. Aufgrund der bereits leichten Verwesung der Leiche habe er die genaue Länge und Tiefe der Stiche nicht mehr feststellen können. Die Wunden waren allerdings bis zu 5 Zentimeter lang und bis zu neun Zentimeter tief, so der Experte. Auch wurden am Kopf Verletzungen von stumpfer Gewalt festgestellt. Dies könnte laut Gutachter auf einen Schlag mit dem Besenstiel zurückzuführen sein, der am Tatort gefunden wurde.

Am 12. September 2010 wurde die Leiche gefunden und der Experte ging davon aus, dass der Mann zwischen dem 9. und dem 12. September umgebracht wurde. Der Zeuge sprach von einem regelrechten „Overkill“. Auch erklärte der Mediziner, dass keine typischen Abwehrverletzungen und Strangulationsspuren gefunden wurden. Am Tatort selbst wurden Blutspuren vom Angeklagten gefunden.

Anschließend trat der psychiatrische Gutachter vor die Richter. Dieser unterstrich, dass der Angeklagte viel Alkohol, Cannabis und Heroin konsumierte. Er soll zusammen mit dem Opfer angefangen haben, mit Heroin zu dealen. Laut dem Gutachter sei es bei den Deals mit ihren Zulieferern des Öfteren zu Streitereien gekommen. „Der Beschuldigte erklärte mir, dass er nach einem heftigen Streit mit dem Opfer nach Frankreich auswandern und ein neues Leben anfangen wollte“, so der Experte. Bei einer regulären Kontrolle bei Metz ging er der Polizei ins Netz. Darüber hinaus konnte der Gutachter keine schweren psychiatrischen Störungen feststellen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.