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Vier Jahre Haft, zwei auf Bewährung

Vier Jahre Haft, zwei auf Bewährung

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LUXEMBURG - Vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg erging am Freitag das Urteil in einem Prozess in dem sich ein 47-jähriger Mann wegen versuchtem Totschlag verantworten musste.

Die Tat soll sich am 8. März des Jahres 2012 in einer Wohnung in Düdelingen in der rue Bannent zwischen 1.00 Uhr nachts und 10.00 Uhr morgens abgespielt haben.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Kokaineinfluss gestanden haben. Zudem habe er Halluzinationen gehabt und er soll geglaubt haben, es wären mehrere Männer in seiner Wohnung. Der Angeklagte soll außerdem an der Treue seiner Partnerin gezweifelt haben. Anschließend habe er seiner Ex-Partnerin gedroht, er würde sie umbringen, wenn sie ihm nicht binnen den nächsten fünf Minuten die Wahrheit sagen würde. Der Beschuldigte habe dann mit dem Messer zugestochen. Die Frau wurde im Kopf und Thoraxbereich schwer verletzt. Des Weiteren wurden zahlreiche Verletzungen an den Händen und im Gesicht der Frau festgestellt.

Erst nach einigen Stunden konnte die Frau entkommen und die Polizei benachrichtigen. An dem Abend habe der Angeklagte ebenfalls große Mengen an Alkohol getrunken. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Mann vier Jahre Haft, die zu einer Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden können. Am Freitag urteilten die Richter. Gesprochen wurden vier Jahre Haft davon zwei auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe.