Rund ein Dutzend Tierschützer hatten am Donnerstag Morgen eine Protestaktion vor dem Rathaus in Luxemburg organisiert, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. „Tierhandel, Welpendealer und Tierquäler müssen streng bestraft werden, deshalb sind wir enttäuscht, dass der Angeklagte sich nicht wegen diesen Vorwürfen verantworten muss, sondern nur wegen einer fehlenden Handelsermächtigung“, so Dr. Martina Stephany, Programmleiterin der Tierschützorganisation „Vier Pfoten“. Diese international tätige Organisation hatte zudem eine 2,5 Meter große Justitia Statue aufgebaut. Diese soll symbolisch daran erinnern, dass das Wohl der Welpen mehr wiegen muss als das Geld.
Es ist auch zum ersten Mal, dass ein solcher Prozess in Europa stattfinden sollte. Sogar die internationale Presse interessierte sich für diese Affäre. Ein Kamerateam vom deutschen Sender NDR war speziell für diesen Prozess nach Luxemburg gekommen. Es kam allerdings anders. Im Gerichtssaal stellte sich heraus, dass weder der Angeklagte noch der einzige Zeuge anwesend waren. Der Mann soll in den Jahren 2003 bis 2012 auf skrupellose Art und Weise Welpen aus dem Ausland nach Luxemburg importiert und diese hierzulande verkauft haben. Die Tiere sollen gesundheitlich in einem sehr schlechten Zustand gewesen sein.
Welpen im großen Stil importiert
Der Angeklagte war bereits im Jahre 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotzdem stellte er den strafbaren Handel nicht ein. Er soll weiterhin Welpen im großen Stil aus Tschechien nach Luxemburg gebracht haben. Er wurde sogar von einer Tierschutzaktivistin zusammen mit der Zollverwaltung in flagranti ertappt. Bei der Rückkehr aus Teplice hatte der Mann zwölf Welpen im Auto versteckt. Doch auch die Veterinärinspektion sah keinen Handlungsbedarf.
Die Organisation „Vier Pfoten“ bedauert es, dass der illegale Handel nicht gestoppt wurde und übt heftige Kritik an der Justiz aus, dass der Mann nicht wegen Tierhandel sondern wegen einer fehlenden Handelsermächtigung auf der Anklagebank sitzt.
Der Mann konnte angeblich wegen gesundheitlicher Probleme nicht vor Gericht erscheinen. Der Zeuge der Zollverwaltung, der auch nicht anwesend war, hatte scheinbar die Vorladung des Gerichtes nicht bekommen. Somit entschied die Strafkammer, den Prozess bis auf weiteres zu vertagen.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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