Théo Malget steht erneut in Diekirch vor Gericht. Die gegen den Ex-Fußballnationalspieler erhobene Angeklage lautet auf Vetrauensmissbrauch, Betrug, Geldunterschlagung und Verstoß gegen das Finanzierungsgesetz von 1993. Malget soll Mitglied eines Netzes von Betrügern in der Schweiz gewesen sein, das Leute um ihr Geld betrogen haben, indem ihnen hohe Zinsen durch gute Geldplatzierungen versprochen wurde.
Anlass des Prozess war die Klage einer Frau, die der Angeklagte um 200.000 Euro geprellt haben soll. Im Jahre 2005 war die heutige Klägerin über einen Buchhalter aus Luxemburg mit dem Angeklagten in Verbindung gesetzt worden. Die Frau wollte damals Geld anlegen, genauer gesagt 400.000 Euro. Malget gab der Frau sofort Tipps, wie sie ihr Geld schnell fruchten lassen könnte. Er fuhr kurz darauf mit ihr in die Schweiz, besuchte mit der Frau offiziell eine Finanzgesellschaft um, so scheint es jedenfalls, die Frau zu überzeugen, Geld in der Schweiz anzulegen. Der Klägerin wurden Zinsen in Höhe von 6,5 bis 8 Prozent jährlich in Aussicht gestellt.
In den ersten Monaten wurden 1.000 Euro an die Frau ausbezahlt, dann war Funkstille. Als die Frau beim Angeklagten intervenierte, wurde sie immer wieder vertröstete. Zu diesem Moment soll Malget bereits gewusst haben, dass die 200.000 Euro weg waren.
Wenn Haftstrafe, dann auf Bewährung
Malgets Vertreidiger, Me. Roland Michel, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Sollte es zu einer Haftstrafe kommen, dann auf Bewährung. Im Namen der Staatsanwaltschaft sprach sich Substitut Philippe Kerger für eine Haftstrafe von 30 Monaten aus, wovon die Hälfte auf Bewährung. Sie müsste mit der Auflage verbunden sein, dass der Verurteilte einer geregelten Arbeit nachgeht.
Malget war bereits im Januar 2013 in einer anderen Affäre zu fünf Jahren Haft, davon drei auf Bewährung, wegen Betrug, Hehlerei und Urkundenfälschung verurteilt worden.
Der heute 53-jährige Malget hatte für den FC Wiltz und den Avenir Beggen gekickt. Er hatte u.a. an 46 Länderspielen teilgenommen.
Zu Demaart
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