Me Gaston Vogel wurde vom ehemaligen Chef des Geheimdienstes Charel Hoffmann wegen Diffamierung und Verleumdung angezeigt. Im Rahmen der Bommeleeër-Affäre hatte Me Vogel im August des vergangenen Jahres in einem Interview angegeben: «Den Hoffmann huët gelunn». Zu dieser Aussage kam es als der Prozess mit dem «Stay-Behind»-Netzwerk in Verbindung gebracht wurde. Vogel erklärte wortwörtlich: «Do huët also missen eppes verstoppt ginn! Do gesäit een et erëm: Mir gi belu vu vir bis hannen! Den Hoffmann huët gelunn!» Charel Hoffmann akzeptierte diese Aussage nicht und zeigte den Rechtsanwalt an.
Der Verteidiger von Charel Hoffmann erklärte, dass sein Mandant eine ehrliche Person sei, die seinem Land bei der Ausübung seines Berufs mit Ehre gedient hat. Am Montag erschien weder der ehemalige Chef des Geheimdienstes Hoffmann noch der Angeklagte Me Vogel vor den Richtern. Der Prozess wurde bereits einige Male verschoben und das Gericht entschied am Montag, dass die Affäre trotz Abwesenheit des Angeklagten verhandelt wird.
«Falschaussage»
Es ging die Rede davon, dass die Staatsanwaltschaft wegen Falschaussage gegen Hoffmann ermitteln würde. Nach Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht stimmt. Die Rechtsanwältin von Charel Hoffmann erklärte, dass ihr Mandant 18 Jahre lang dem Beruf als Chef des Geheimdienstes fachgerecht nachgegangen sei. Die Behauptungen von Me Vogel hätten Charel Hoffmann geschadet. «Me Gaston Vogel hätte Interesse daran, seine Behauptungen vor Gericht zu beweisen. Dies ist nämlich nicht möglich, weil es keine Beweise gibt», so die Rechtsanwältin von Charel Hoffmann.
Sie forderte eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen Gaston Vogel. Das Urteil wird am 22. Dezember ergehen.
Zu Demaart
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