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Klage abgewiesen

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LUXEMBURG – In einem Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister aus Remich Jeannot Belling fiel am Donnerstag das Urteil. Das Berufungsgericht hat die Klage gegen Jeannot Belling abgewiesen.

Jeannot Belling wurde beschuldigt, zwischen den Jahren 1997 und 2009 Baugenehmigungen erteilt zu haben, die nicht von den jeweiligen Kommissionen bestätigt wurden. Unter anderem handele es sich um eine Baugenehmigung für ein Fast-Food-Restaurant in der rue de l’Europe in Remich. Auch soll er in der route de Mondorf die Genehmigung erteilt haben, um auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu bauen, wo ursprünglich ein Einfamilienhaus geplant war. Zu Last gelegt wurde dem ehemaligen Bürgermeister ebenfalls, den Bau eines Einfamilienhauses in einer „zone verte“ genehmigt zu haben.

Ein Remicher Einwohner, der unter anderem Mitglied der Bautenkommission war, war auf die Unregelmäßigkeiten bei diesen Baugenehmigungen aufmerksam geworden und hatte Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet. Dieser stritt jedoch alle Vorwürfe ab.

Die Klage gegen Belling war bereits in erster Instanz abgewiesen worden.