Am 29. Mai 2012 soll der Mann eine heute 28-jährige Frau in Düdelingen in seinem Auto auf brutalste Art und Weise vergewaltigt und geschlagen haben. Der Beschuldigte selbst stritt sowohl in erster als auch in zweiter Instanz die Tat ab, gestand aber, mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Er erklärte vor dem Präsidenten der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes, Nico Edon, dass er die Frau nie geschlagen habe. Zudem habe er, eigenen Aussagen nach, große Mengen an Alkohol getrunken. Das Opfer habe den Beschuldigten gefragt, ob dieser es mit nach Hause nehmen könnte. „Ich hatte durch den Alkoholkonsum einen Filmriss. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, was passiert ist“, so der Angeklagte am Montag vor den Richtern. Das 28-jährige Opfer habe bei der Polizei angegeben, in das Auto gezerrt worden zu sein. Es gab angeblich keine Möglichkeit zu fliehen.
Nach dem Geschlechtsakt habe der Beschuldigte das Opfer regelrecht wie ein Stück Dreck aus dem Auto geschmissen. Danach sei das Opfer ins Krankenhaus gegangen, um anschließend bei der Polizei Klage gegen den Beschuldigten zu führen. Bei der Frau wurden angeblich Kratzspuren am gesamten Körper gefunden. Zudem wurde bei ihr ein Alkoholwert von 2,48 Promille festgestellt. Laut Ermittler könnten die Verletzungen, vom Beschuldigten stammen, jedoch gebe es hierfür keine Beweise. Der Beschuldigte selbst hat Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt, weil er noch immer der Überzeugung ist, dass es keine Vergewaltigung war. „Der Geschlechtsakt war unter beidseitigem Einverständnis“, so der Mann.
Keine DNA- Spuren
Laut den Ermittlungen wurden beim Beschuldigten allerdings keine Beweise und keine DNA-Spuren gefunden, die darauf hindeuten würden, dass er die Frau geschlagen und vergewaltigt habe. Auch wurden beim Opfer keine Verletzungen im Genitalbereich festgestellt.
Der Angeklagte erklärte am Montag, dass er ein Alkoholproblem hatte, sich jedoch mehreren Therapien unterzog, um dies unter Kontrolle zu bekommen. Der Angeklagte saß wegen dieser Affäre insgesamt sieben Monate in Untersuchungshaft. Der Mann wurde ebenfalls bereits wegen anderen Affären zu Haftstrafen verurteilt.
„Aus der Akte geht hervor, dass Ihre Mutter angegeben hat, dass Sie, vor allem wenn Sie unter Alkoholeinfluss standen, sehr aggressiv reagieren würden. Stimmt das?“, fragte der Richter. Der Angeklagte seinerseits erklärte: „Ja, das war so, durch die Therapien habe ich meinen Konsum und die Aggressivität unter Kontrolle bekommen.“
«In dubio pro reo»
Seine Verteidigerin unterstrich, dass es keine Beweise gebe, die auf eine Vergewaltigung hindeuten würden. Laut dem Motto „in dubio pro reo“, also im Zweifelsfall für den Angeklagten, müsste ihr Mandant freigesprochen werden. Die Rechtsanwältin des Opfers forderte, wie bereits vor den Richtern aus erster Instanz, einen Schadensersatz in Höhe von rund 8.000 Euro. Das Opfer selbst gab am Montag an, momentan in psychiatrischer Behandlung zu sein, deshalb könne sie keine Angaben über diesen Fall machen.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft war ebenfalls der Meinung, dass es ein Zweifel an der Vergewaltigung geben würde. Auch diese forderte den Freispruch. Nur für die Körperverletzung beantragte die Generalstaatsanwältin sechs Monate Haft. Das Urteil in dieser Angelegenheit wird am 19. Februar gesprochen.
(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)
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