Am 20. November 2010 soll Raymond G. umgebracht worden sein. Erst acht Tage danach wurde das 65-jährige Opfer aus Haller in einem abgelegenen Waldstück gefunden. Für die Tat verantwortlich gemacht werden Giuseppina T. (43), ihr Sohn Eric T. (23), Sven R. (21) und Tom K. (19). Das Opfer soll derart entstellt gewesen sein, dass erst durch eine DNA-Probe die Identität festgestellt werden konnte. In erster Instanz wurde von der Verteidigung u.a. die Frage aufgeworfen, ob Tom K., der zum Tatzeitpunkt minderjährig war sich nicht vor dem Jugendgericht verantworten müsse.
Die Fakten
Raymond G. soll eine Rente von 2.600 Euro bezogen haben. Alle – Opfer und Angeklagte – sollen in seiner gemeinsamen Wohnung gelebt haben, und alle sollen sie von der Rente des Opfers profitiert haben.
Im Prozess erklärte ein Ermittler, dass die männliche Leiche am 28. November 2010 am frühen Nachmittag von einem Einwohner aus Haller gefunden wurde. Der Leichnam soll, so der Ermittler, sehr stark entstellt gewesen sein. „Der Mann war nur sehr leicht bekleidet. Seine Füße waren mit Frischhaltefolie festgebunden. Über seinen Kopf war eine Plastiktüte gestülpt und um den Hals wurde ein Multimediakabel gefunden“, so der Ermittler im Prozess in erster Instanz. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Leichenfund um ein Gewaltverbrechen handele.
Am 22. November 2010 habe Giuseppina T. Raymond G. als vermisst gemeldet. Sie habe angegeben, er wäre suizidgefährdet. Die Mobiltelefone wurden anschließend überwacht und die Polizei konnte verschiedene suspekte Gespräche zwischen Giuseppina T. und einem Einwohner aus Haller feststellen. Bei einem Gespräch sei die Rede davon gegangen, Raymond G. umzubringen. Im Auto von Giuseppina T. wurde an der Kopfstütze ein Blutfleck gefunden. Die Angeklagte selbst soll ihrem Sohn gesagt haben: „Dann musse mer eben soen, dass de Raymond gefall ass“.
Eric T. soll bei der Polizei angegeben haben, dass er jemanden kontaktierte, um zu wissen, wie man jemanden umbringt. Diese Person wurde im Jahr 1980 wegen Mord verurteilt und ist mittlerweile wieder frei. Angeblich wollten die heutigen Angeklagten diesem Mann die Schuld zuschieben. Giuseppina T. habe ihrem Sohn gesagt: „Den Raymond muss verschwannen“. Daraufhin soll Eric T. die anderen Angeklagten angerufen haben, um ihnen mitzuteilen, dass er eine Schlägerei vorhabe. Alle wollten sie bei dieser Tat dabei sein.
Bis zu 30 Jahre Haft
Laut Ermittler waren alle vier Angeklagte sowie zwei Minderjährige, die sich vor dem Jugendbericht verantworten müssen, an der Tat in der Wohnung beteiligt. Hier wurde Raymond G. bereits massiv, bis zur Bewusstlosigkeit, stranguliert und geschlagen. „Eric T. soll die Idee gehabt haben, das Opfer in den Wald zu fahren. Giuseppina T. sei angeblich gefahren und die anderen drei sollen dabei gewesen sein“, erläuterte der Polizist in erster Instanz.
Im Wald soll Raymond G. dann mit Frischhaltefolie gefesselt und weiter bis zum Tod verprügelt worden sein. Ob der Mann den Erstickungstod starb oder durch den hohen Blutverlust umkam, konnte der Ermittler nicht sagen. Die Angeklagte selbst wollte bei den Polizeiverhören nichts mit der Tat zu tun haben. Nur Eric T. redete sehr offen darüber, wie er Raymond G. umbrachte. Bis auf Giuseppina T. und Eric T. habe niemand von den anderen Beschuldigten das Opfer gekannt.
Die drei Hauptangeklagten wurden in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren verurteilt. Das Gericht beschloss, die Strafen nicht zur Bewährung auszusetzen. Der vierte Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, wurde zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren, davon zehn auf Bewährung, verurteilt.
Philippe Hammelmann
Zu Demaart
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