Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er hätte ein nachgestelltes Bild in einer Zeitschrift veröffentlicht. Die Fakten gehen in den April dieses Jahres zurück. Am 3. April wurde ein Überfall auf die Gruppe G4S gemeldet, die Täter konnten flüchten und es kam zu einer Schießerei auf der Strecke zwischen dem Windhof und Garnich.
Am selben Tag sicherte die Polizei die Spuren am Tatort. Allerdings wurde kurz danach ein Foto in einer Zeitschrift veröffentlicht, auf der knappe 100 Schusshülsen zu sehen waren. Unter dem Bild stand, dass die Polizei ihre Arbeit falsch durchgeführt habe und Spuren am Tatort zurückgelassen hätte. Es stellte sich aber heraus, dass es andere Hülsen waren als die, die die Täter des Überfalls abgefeuert hatten.
Es soll sich bei diesen Hülsen um ein anderes Kaliber gehandelt haben. Man kann somit davon ausgehen, dass der Fotograf den Tatort manipuliert wurde. Auf die Frage, wann das Foto gemacht wurde, soll der Angeklagte bei der Vernehmung der Polizei geantwortet haben: „Am Tag danach“. Weitere Details wollte der Beschuldigte nicht preisgeben und berief sich auf das Pressegesetz. Zweimal soll es laut dem Ermittler zu gestellten Veröffentlichungen gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 4.000 Euro für den Herausgeber und eine Geldstrafe ebenfalls von 4.000 Euro gegen den Angeklagten. Zudem forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass das Urteil in der Zeitschrift veröffentlich werden muss. Das Urteil in dieser Affäre wird am 31. Oktober ergehen.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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