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5.000 Euro Geldstrafe

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Richterspruch am Donnerstag in Luxemburg im Prozess gegen einen 71-jährigen Arzt, dem vorgeworfen wurde, im Jahre 2005 bei der Behandlung einer Morbus-Crohn-Patientin angeblich einen Fehler begangen zu haben.

Der Gastroenterologe, der im CHL arbeitete, soll bei dieser Behandlung seiner Patientin die künstliche Ernährung der Patientin nicht richtig gewährleistet haben. So soll die erforderliche Menge an Vitamin B1 der Frau nicht verabreicht worden sein, wodurch bei ihr Lähmungen der Beine und eine Trübung der Sicht eingetreten seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Am Donnerstag wurde der Arzt zu dieser Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.