Im Entschädigungsprozess zum Absturz des Luxair-Flugzeugs vor mehr als elf Jahren wurde am Dienstag vom Berufungsgericht in Luxemburg das Urteil gesprochen. Bei dem Unglück waren 20 Menschen ums Leben gekommen. Die Höhe der Entschädigung wurde auf insgesamt 413.000 Euro festgelegt. Den neun Angehörigen, die geklagt hatten, wurden Summen zwischen 21 000 und 130 000 Euro zugesprochen. Weit weniger als von den Anwälten gefordert.
Im Prozess ging es um Schmerzensgeld für neun Hinterbliebene. Die Forderungen beliefen sich auf rund eine Million Euro. Ob die Anwälte in Kassation gehen werden, ist derzeit unklar. Me Pol Urbany, Rechtsanwalt des Vaters des beim Unglück verstorbenen Malers Michel Majerus, schloß dies nach Studium des schriftlichen Urteils nicht aus. In den Beträgen sind Schmerzensgelder und Anwaltskosten enthalten. Der für die Anwaltskosten zugestandene Betrag reiche nicht mal, um die Hälfte der tatsächlichen Kosten zu begleichen, heißt es.
Das Luxair-Flugzeug war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Nur zwei Menschen hatten überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier.
Vier ehemalige Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair waren im März 2012 vom Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Hauptschuldiger war demnach der Pilot, der dreieinhalb Jahre Haft auf Bewährung bekam.
Zu Demaart
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