Die Verteidigung beantragte, dass das Verfahren vor dem Zuchtpolizeigericht verhandelt werden sollte. In diesem Fall forderte die Staatsanwaltschaft derweil jeweils acht Jahre Haft für die beiden Männer und eine vierjährige Gefängnisstrafe für die Frau. Die Staatsanwaltschaft sprach sich jedoch für eine Verhandlung vor der Kriminalkammer aus.
Mildernde Umstände könnten bei den Beschuldigten nicht berücksichtigt werden, hätten sie doch nur wenige Tage vor der Tat eine andere Schlägerei gehabt. Damals hätte der Untersuchungsrichter bereits eine Warnung ausgesprochen. Der Staatsanwalt sprach aber auch ein weiteres Mal die Gleichgültigkeit an, mit der die Angeklagten vor Gericht ausgesagt hätten.
Das Urteil wird am 2. Juli gefällt.
Zu Demaart
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